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Bad Bellingen Gemeinde beteiligt sich an MVZ

Alexander Anlicker
Das MVZ ist ein wichtiger Baustein in der Gesundheitsversorgung der Bädergemeinde. Foto: Alexander Anlicker

Der Rat diskutiert, ob eine selbstschuldnerische Bürgschaft erforderlich ist. Die Gemeinderäte Müller und Wessel verneinen dies und verweisen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Bereits im Juli hat der Bad Bellinger Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss über eine Minderheitsbeteiligung am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Bad Bellingen gefasst. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat nun den Erwerb von zwei von insgesamt 20 Geschäftsanteilen der GmbH zum Kaufpreis von 15 000 Euro beschlossen. Die Geschäftsanteile haben einen Nominalwert von 2500 Euro. Im zweiten Teil der Beschlussvorlage ging es um die Abgabe einer „selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung“. Dieser hat der Gemeinderat unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass deren Notwendigkeit nochmals geprüft werde.

MVZ ist Kern des künftigen Gesundheitszentrums

Das Medizinische Versorgungszentrum ist derzeit in den Räumen der Bade- und Kurverwaltung untergebracht. Nach dem Bau des Gesundheitszentrums an der Kurve der Badstraße soll das MVZ dorthin umziehen und den Kern des Gesundheitszentrums bilden.

„Das MVZ soll dazu dienen, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern und zu verbessern“, erklärt Bürgermeister Carsten Vogelpohl. Es gehe darum stationäre und ambulante Angebote zu verzahnen, ergänzt der Rathauschef. „Mit dem Heilbäderverband verstehen wir uns als zentralen Ort für Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“, betont Vogelpohl. Bislang ist der Müllheimer Arzt Dr. Günther Effinger Alleineigentümer der Gesellschaft. Aktuell gebe es drei Kliniken und zwei Fachärzte die sich an der GmbH beteiligen wollen, berichtet er.

Für die Beteiligung ist es erforderlich, dass die alle Gesellschafter eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung abgeben. Dies dient der Absicherung eventueller Rückforderungen von Krankenkasse oder Kassenärztlicher Vereinigung gegenüber dem MVZ. Laut Kommunalaufsicht und der von der Gemeinde zurate gezogenen Stuttgarter Fachanwaltskanzlei sei diese laut Vogelpohl zwingend notwendig. Die Kommunalaufsicht empfiehlt der Gemeinde zudem den Abschluss einer Versicherung.

Urteil des Bundessozialgerichts

Die Gemeinderäte Tim Wessel (SPD) und Wolfgang Müller (Freie Wähler) verwiesen in der Sitzung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom September 2022 (Aktenzeichen B 6 KA 10/21 R), wonach die Bürgschaftserklärung der Gemeinde nicht notwendig sei. Das Bundessozialgericht hat damit laut Müller eine Regelung der Bayerischen Kassenärztlichen Vereinigung gekippt, die Abschlagszahlungen an Medizinischen Versorgungszentrum von der Vorlage einer Bankbürgschaft abhängig machten, falls deren Gesellschafter nicht ausschließlich aus natürlichen Personen sind. Laut Bundessozialgericht verstößt diese Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da sie juristische Personen wie beispielsweise Gemeinden benachteiligt. „Wenn wir die Beteiligung beschließen, dann bitte ohne die selbstschuldnerische Bürgschaft“, forderte Müller. Müller und Wessel verwiesen auf die auf die Gemeinde zukommenden Kosten wie Versicherungsbeiträge und Bankgebühren für die Bürgschaft. Für Bürgermeister Vogelpohl und Hauptamtsleiterin Tirza Himmelsbach war dieses Urteil neu. Drei Leute im Landratsamt und drei Leute in der Anwaltskanzlei hätten den Sachverhalt geprüft, ergänzte der Rathauschef.

Gemeinderat André Kammüller (Freie Wähler) hält die Bürgschaft für tragbar, sofern die Bürgschaft nur gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung gelte. Bedenken hätte er aber, wenn die Gemeinde für alle Rechtsgeschäfte der Gesellschaft haften müsste.

Zustimmung unter Vorbehalt

Silvia Heitz (SPD) beantragte, den Beschluss insoweit zu ergänzen, dass die Notwendigkeit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft geprüft werden soll und der Gemeinderat nur vorbehaltlich dieser Notwendigkeit zustimmt.

Gemeinderat Wolfgang Schwab (CDU) bat die Verwaltung darum, die Kosten für Bürgschaft und Versicherung nachzureichen. Dies sicherte der Bürgermeister zu.

Der Gemeinderat stimmte mit zehn Ja-Stimmen für die Beteiligung und die Bürgschaftserklärung. Müller und Wessel stimmten dagegen.

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