Heinz Wolters lässt nicht locker: Obwohl der Bad Bellinger Gemeinderat seine Pläne für ein Fünf-Sterne-Golfhotel in der Februar-Sitzung einstimmig abgelehnt hat, hat er erneut einen Antrag zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans bei der Gemeinde eingereicht. Von Claudia Bötsch Bad Bellingen-Bamlach. „Ich arbeite seit 20 Jahren an dieser Geschichte“, unterstreicht der Betreiber des Drei-Thermen-Golfresorts seine Ambitionen. Das deutliche Nein des Gemeinderats könne er nicht nachvollziehen, wie er bei einem Pressegespräch ausführte: „Das Fünf-Sterne-Hotel wäre ein Leuchtturm für den Kurort“. „Leuchtturm für Bad Bellingen“ Realisieren will er das Hotel mit 69 Apartments und großem Wellnessbereich auf einem 16 000 Quadratmeter großen Grundstück, das schräg gegenüber des Bamlacher Clubhauses liegt und im Flächennutzungsplan als Fläche B 15 „Golfhotel“ ausgewiesen ist. Der Bedarf steht für ihn außer Frage. Die Hälfte aller Golfspieler wolle einen Fünf-Sterne-Standard, so Wolters. Dazu gehöre auch der direkte Zugang zur Golfanlage. Den Hebelhof in Hertingen habe er als Vier-Sterne-Golfhotel ausgebaut. Fünf-Sterne seien dort nicht machbar, weshalb er an seinen Plänen in Bamlach festhalte. Die Auslastung betrage beim Hebelhof übers Jahr 30 Prozent und in der Saison 70 Prozent. Bei seinem geplanten Golfhotel in Bamlach rechnet er mit einem Jahresumsatz von sechs Millionen Euro bei einer 50-prozentigen Belegung. Der Gemeinderat hatte den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Golfhotel in der Sitzung vom 22. Februar einstimmig abgelehnt (wir berichteten). Zentrales Argument war die Lage des Grundstücks im Grünzug. Die Gemeinde sah die Pläne von Wolters deshalb als nicht genehmigungsfähig an. Der Regionalplan wird indes derzeit fortgeschrieben. Im Gemeinderatsbeschluss wurde festgehalten, dass man das Ergebnis dieser Gesamtfortschreibung und damit gegebenenfalls Änderungen am Grünzug abwarten wolle, bevor man sich erneut mit dem Vorhaben befasst. Bis der neue Regionalplan fertig ist, kann es jedoch noch drei bis fünf Jahre dauern. Als weiteren Knackpunkt sahen die Gemeinderäte auch das Finanzierungsmodell des 25-Millionen-Euro-Projekts: Die 69 Apartments sollen alle verkauft werden und dann über eine Poolvermietung an den Gast gebracht werden. Befürchtet wurde zudem, dass es sich eher um ein „Immobilienprojekt“ beziehungsweise eine Apartmentanlage handeln könnte als um ein Hotel – und am Ende dauerhaftes Wohnen nach sich ziehen könnte. Nur für wechselnden Personenkreis Dem widerspricht Wolters nach wie vor vehement – der neue Antrag sei dementsprechend ergänzt und modifiziert worden. Mit dem jetzt vorgelegten Bauantrag komme er „allen Wünschen und Bedingungen, die auch in der Gemeinderatssitzung am 22. Februar diskutiert wurden, entgegen“. Den Begriff Apartments habe er durch Suiten oder Zwei-Raum-Übernachtungsmöglichkeiten ersetzt. Zudem könne gerne festgeschrieben werden, dass das Hotel „nur für einen wechselnden Personenkreis“ betrieben werden soll. Denn Apartments sind auf besagtem Grundstück laut Regionalverband nicht möglich, da sie auf eine längerfristige Vermietung hin angelegt seien, was wiederum dem Siedlungsverbot im Regionalplan widerspreche. Möglich wäre auf der Fläche B 15 indes „ein klassisches Hotel“ mit kontinuierlichen An- und Abreisen; vorausgesetzt, die Gemeinde stellt einen Bebauungsplan im Einklang mit dem Flächennutzungsplan auf. Seinen erneuten Antrag begründet Wolters auch mit dem Gutachten von Dieter Ludin, Sachverständiger für Hotel- und Gaststättenbetriebe. Dieses besage, dass es sich bei dem Projekt um eine Betriebsart Hotel handle und die geplante Finanzierung nicht unüblich sei. Zudem sieht Wolters auch keine Konflikte wegen des Standorts: „Der Bauantrag entspricht dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan, in dem das Grundstück B 15 als Sonderfläche Golfhotel eingetragen ist und damit als genehmigungsfähig gelten muss“, hält er in dem begleitenden Schreiben zum Antrag fest. Gutachten bestätige Betriebsart Hotel Bestätigt in seinem Vorhaben sieht sich Wolters auch durch eine Stellungnahme des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), der bescheinige, „dass es sich um ein Hotel handelt, welches nur wirtschaftlich mit einem wechselnden Personenkreis zu betreiben ist“. Wolters: „Damit ist die Behauptung, dass es sich nicht um ein Hotel handelt, nicht aufrechtzuerhalten.“ Wahrnehmbar war in der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar auch ein generelles Vertrauensproblem gewesen. Dem entsprang auch die Sorge, „dass man am Ende eine Ferienwohnanlage erhalte, wenn das Hotel-Projekt scheitern sollte“. Widerstand gegen die Pläne von Wolters hatte es im Vorfeld auch schon aus dem Ort gegeben. Die „IG Bamlach“ hatte sich bereits im Frühjahr 2015 in einem Brief an Bürgermeister und Gemeinderäte gewandt. Sie befürchteten vermehrten Verkehr auf Bamlachs Straßen, führten ebenfalls das Grünzug-Argument ins Feld und werteten das Vorhaben als nicht verträglich mit dem Ort, da der Eingriff in die Natur zu groß sei. Wolters hofft nun, mit seinem erneuten Antrag etwas bewegen zu können. „Ich werde nicht aufhören“, kündigt er an. Auch den Klageweg will er sich offen lassen.