Mehrere Begehungen gab es mit dem Forst, denn angrenzend an die Baufläche befindet sich ein kleiner Waldbereich. „Es handelt sich hier laut Forst auch wirklich um Wald und nicht um ein Gehölz, die Gemeinde muss also ein Waldumwandlungsverfahren beantragen, denn 230 Quadratmeter Wald werden dauerhaft umgewandelt, da diese Fläche zur Anlage öffentlicher und privater Grünflächen regelmäßig ausgelichtet und zur Anlage für Reptilienhabitate benötigt wird“, erklärte Sammel. Zudem muss es einen forstrechtlichen Ausgleich für benötigte Waldflächen geben – sprich, es muss an anderer Stelle wieder aufgeforstet und dafür eine Fläche gesucht werden.
Der Bebauungsplan wird erst rechtskräftig, wenn das Waldumwandlungsverfahren gelaufen ist“, fuhr Sammel fort und verwies auch darauf, dass vom neuen Gebäude ein Abstand von 35 Metern zum Wald gegeben sein muss, so dass etwa Sturmschäden vermieden werden können.
Von Seiten des Denkmalschutzes kam der Hinweis, dass sich im Bereich des Baufensters ein Westwallbunker befinden könnte. Dessen genaue Lage ist nicht bekannt. Würde man diesen oder Teile des Bunkers finden, würde „dies natürlich eine gewisse Verzögerung der Bauarbeiten bedeuten, weil dann durch das Denkmalamt Kartierungen und Schutzgrabungen nötig würden“, berichtete der Planer.