Bad Bellingen Illegale Prostitution statt Massage

Zoë Schäuble
Wegen des Verdachts auf illegale Prostitution wurde nun gegen eine verantwortliche Person eines Bad Bellinger Massagestudios Strafbefehl erlassen.                                             Foto: dpa/Christin Klose

Ermittlungen: Anwohnerbeschwerden rufen Polizei auf den Plan / Mit Strafbefehl rechtskräftig verurteilt

Überdurchschnittlich viele männliche Kunden ließen den Inhaber eines Bad Bellinger Massagesalons verdächtig erscheinen. Nun ist wegen Ausübung der verbotenen Prostitution ein Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe verhängt worden.

Von Zoë Schäuble

Bad Bellingen. Viele Autos mit Schweizer Kennzeichen hatten die Nachbarn des Wohngebiets bemerkt, in dem der Salon Massagen und zudem verbotenerweise sexuelle Dienste angeboten haben soll. Nicht nur über die Prostitutionsuntersagung in Wohngebieten hatte sich der Betreiber laut des rechtskräftigen Strafbefehls hinweggesetzt. Auch der angezeigte heimliche Betrieb unter dem Deckmantel eines Massagesalons rief die Polizei auf den Plan.

Gegen eine verantwortliche Person wurde nun wegen auf Ausübung der verbotenen Prostitution ein Strafbefehl erlassen sowie eine Geldstrafe verhängt, wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Lörrach auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. Der Strafbefehl, mit dem auch die Einziehung von Taterträgen angeordnet wurde, ist mittlerweile rechtskräftig, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Anonyme Hinweise bei der Verwaltung

Die Anwohner hatten sich nicht nur über die zugeparkten Straßen beschwert, erklärte Bad Bellingens Bürgermeister Carsten Vogelpohl. „Bereits Anfang des Jahres kam der Hinweis aus der Bürgerschaft, dass in dem Massagesalon nicht ausschließlich massiert wird.“ Gefürchtet hatten sich die Betreiber angrenzender Pensionen auch vor einer Rufschädigung durch den mutmaßlichen Bordellbetrieb.

Internetforum bestätigt Verdacht

Anonym war bei der Verwaltung zudem die Information eingegangen, dass sich der Verdacht der illegalen Prostitution auch durch Einträge in einem Internetforum bestätigen ließe, in dem sich Kunden des Etablissements über ihre Erfahrungen ausgetauscht hatten. Vogelpohl: „Die ausgedruckten Chatverläufe hat jemand in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen.“

Tatsächlich stammen die jüngsten Einträge aus besagtem Forum vom 16. Oktober, wie unsere Zeitung ausgewertet hat. Berichtet wird in diesem unter anderem von besonderen Massagen, unbekleidetem Personal sowie diversen sexuellen Handlungen.

Den anonymen Hinweis habe man umgehend an die Polizei weitergeleitet, skizziert Vogelpohl das Vorgehen. Auch in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung hatte man über das Problem beraten. Nun, mit dem vorliegenden Strafbefehl, so hofft der Bürgermeister, werde sich die Angelegenheit zeitnah abschließend regeln.

Angeblich läuft der Betrieb weiter

Ungeachtet der Besuche der Polizei und der aufgenommenen Ermittlungen sollen die Inhaber des Massagesalons den mutmaßlichen Bordellbetrieb fortgeführt haben. Das hatten Anwohner beobachtet.

Ob sich das nun mit dem Haftbefehl geändert hat? Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man die neuesten Angaben zum Betrieb ausdrücklich nicht bestätigen, erklärte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lörrach.

Zu einem Strafbefehl kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag an das zuständige Gericht stellt und der Richter diesen Strafbefehl erlässt. Soweit, wie im Bad Bellinger Fall, binnen zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls ein Einspruch des oder der Angeklagten nicht erfolgt, wird dieser Strafbefehl rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Urteil gleich.

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