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Bad Bellingen Ist das Protokoll zu einseitig?

Alexander Anlicker
Im Juni wurde im Gemeinderat heftig über die Sanierung des Kurparkweihers diskutiert. Die Ratsmitglieder Tim Wessel und Wolfgang Müller bemängelten das damalige Sitzungsprotokoll. Foto: Alexander Anlicker

Die Bad Bellinger Gemeinderäte Wolfgang Müller und Tim Wessel bemängeln Gemeinderatsprotokoll. Stein des Anstosses ist die Sitzung in der es um die Sanierung des Kurparks ging.

Die geplante Sanierung des Kurparkweihers hat der Bad Bellinger Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung recht hitzig beraten. Bei Gegenstimmen von Wolfgang Müller, Tim Wessel und Niclas Heitz billigte die Mehrheit des Gemeinderats die Planung für die Wasserfläche sowie die Umgebung und fasste den Baubeschluss. Bei der Beratung kam es zur Diskussion zwischen dem Verfasser des limnologischen Gutachtens, Stefan Bruns, vom Büro Polyplan und Gemeinderat Wolfgang Müller, der in seinem Berufsleben als Biologe seinen Schwerpunkt bei der Limnologie (Gewässerkunde) hatte.

Wessel und Müller haben nun die Änderung des Gemeinderatsprotokolls beantragt, da zwar die Aussagen des Gutachters wörtlich wiedergegeben wurden, ihre Fragen und Hinweise im Protokoll ihrer Ansicht nach nur unvollständig erwähnt wurden.

Über die beantragten Änderungen des Protokolls muss der Gemeinderat entscheiden. Hauptamtsleiterin Tirza Himmelsbach verwies darauf, das laut der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der Geschäftsordnung des Gemeinderats „über den wesentlichen Inhalt Protokoll geführt wird“. Der Schriftführer und der Vorsitzende entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, was in die Niederschrift als wesentlicher Inhalt der Sitzung aufgenommen wird.

Es wurde vorgeschlagen, den folgenden Satz ins Protokoll aufzunehmen: „Gemeinderäte Wolfgang Müller und Dr. Tim Wessel weisen auf einen Rechenfehler im limnologischen Gutachten hin. Die Weiherfläche wurde mit rund 1000 Quadratmetern miteinbezogen, beträgt aber tatsächlich über 2000 Quadratmeter. Diesen Fehler räumt der Gutachter ein und erläutert die daraus resultierenden Änderungen im Gutachten. Das Volumen sei trotzdem korrekt berechnet und dargestellt.“

Müller bemängelte „etliche Ungereimtheiten“ in der Beschlussvorlage, etwa dass die Änderungsanträge als nichtöffentlich eingestuft wurden und den Zuhörern nicht zugänglich seien. Himmelsbach entgegnete, dass die Anträge aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für die Antragsteller nicht den öffentlichen Beratungsunterlagen beigefügt wurden.

Letztlich stimmte der Gemeinderat mit sechs Ja-Stimmen für die von der Verwaltung vorgeschlagene Protokolländerung. Müller und Wessel stimmten dagegen, drei Ratsmitglieder enthielten sich.

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