^ Bad Bellingen: Landwirte, Naturschützer und Behörden im Dialog - Bad Bellingen - Verlagshaus Jaumann

Bad Bellingen Landwirte, Naturschützer und Behörden im Dialog

Weiler Zeitung
Die FFH-Richtlinie schützt die Lebensräume von Pflanzen und Tieren, wie beispielsweise diese Orchideenwiese bei Bad Bellingen. Foto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

FFH-Verordnung: Regierungspräsidium lädt zur Infoveranstaltung am 13. März nach Bad Bellingen ein

Bad Bellingen. Das zweitev Dialogforum des Regierungspräsidiums Freiburg mit Vertretern von Landwirtschaft und Naturschutz befasst sich mit der geplanten FFH-Verordnung (Flora, Fauna, Habitat). Das Verfahren zur FFH-Verordnung sieht einen umfangreichen Informations- und Beteiligungsprozess vor. Es sind acht Infoveranstaltungen im Regierungsbezirk Freiburg geplant, darunter ist eine Veranstaltung am Dienstag, 13. März, ab 19 Uhr in Bad Bellingen.

Nach dem ersten Dialogforum im Herbst haben sich mehr als 50 Behörden- und Interessenvertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz in drei Clustern zum zweiten Dialogforum getroffen. Thema war dieses Mal unter anderem die geplante FFH-Verordnung, die im Frühjahr 2018 in die Beteiligungsphase und das formelle Verfahren geht, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg.

Mit dem Dialogforum ist ein Wunsch des erweiterten Vorstands des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV) umgesetzt worden, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen Vorhaben und Projekten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu schaffen. Um den Kreis der Beteiligten nicht zu groß werden zu lassen, wurden jeweils drei bis vier Landkreise zu sogenannten Clustern zusammengefasst.

Die Abteilungsleitungen Umwelt, Elke Höpfner-Toussaint, und Landwirtschaft, Dieter Blaeß, hatten die Zielrichtung des Dialogforums so umrissen: „Dieses neue Dialogforum soll künftig Gelegenheit bieten, Informationen zu aktuellen Vorhaben auszutauschen und gemeinsam, wertschätzend und vertrauensbildend die verschiedenen und häufig gegensätzlichen Positionen zu erörtern. Auf alle Fälle sollen so kurze Kommunikationswege geschaffen werden. Naturschutz und Landwirtschaft sind nicht notwendigerweise gegensätzlich orientiert, sondern haben eigentlich die Erhaltung der Landschaft zum gemeinsamen Ziel.“

Mit am Tisch saßen jeweils die Vertreter der unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Landratsämter sowie Landschaftserhaltungsverbände sowie die vom BLHV und Landesbauernverband (LBV) benannten Verbandsmitglieder der Kreisverbände sowie des Bezirks, außerdem die zuständigen Fachvertreter aus Naturschutz und Landwirtschaft im Regierungspräsidium Freiburg. Inhaltlich ging es beim zweiten Dialogforum um die sogenannte FFH-Verordnung.

Der offizielle Veranstaltungsteil startet jeweils um 19.15 Uhr mit einer Statementrunde und endet mit der Möglichkeit, einzelne Fachfragen an Infotischen individuell zu klären.

Weitere Informationen: www.ffh-bw.de und www.rp-freiburg.de

Die FFH-Gebiete Baden-Württembergs sind im Jahr 2007 abschließend durch die EU-Kommission festgelegt worden. Seitdem gilt für alle im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten das Verschlechterungsverbot. Die EU-Mitgliedsstaaten sind

dazu verpflichtet, diese besonderen Schutzgebiete förmlich auszuweisen. Dies ist unter anderem in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt.

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