Bad Bellingen Mehr Geld für die Feuerwehr

Jutta Schütz
Die Feuerwehr wird von der Gemeinde und auch den Bürgern sehr geschätzt – hier die neuen Fahrzeuge bei der Übergabe am Tag der offenen Tür 2018. Foto: Jutta Schütz

Gemeinderat: Entschädigungen und Kostenersatz neu festgelegt. Leistung für Allgemeinheit würdigen.

Bad Bellingen - Die Einnahmen der Feuerwehr Bad Bellingen verbessern sich. Dies ist so in der neuen Kostenersatzsatzung festgelegt. Sie wurde vom Gemeinderat ebenso einstimmig beschlossen wie die Entschädigungssatzung für Feuerwehrleute. Beides gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019.

Grundlage für die neue Satzung sei ein Muster des Gemeindetags, erwähnte Bürgermeister Carsten Vogelpohl. Feuerwehrangehörige bekommen jetzt pro Stunde 13,50 Euro vergütet (alt: 12,50 Euro). Bei Brandsicherheitswachen sind es ebenfalls 13,50 Euro pro Stunde (alt: null Euro), mindestens aber 50 Euro je Veranstaltung.

Bei den Fahrzeugen gilt neu für einen Mannschaftstransportwagen (MTW), dass hier jetzt 20 Euro (alt: zehn Euro) und bei einem Tragkraftspritzenfahrzeug (SF) 43 Euro (alt: zehn Euro ) je Stunde gezahlt werden. Für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser sind es neu 63 Euro (alt: 20 Euro).

Für Einsätze der Drehleiter wurden bisher 25 Euro fällig – hier tut sich ein gewaltiger Sprung auf nun 223 Euro auf. Für das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 10) sind es neu 135 Euro (alt: null). Der Gerätewagen-Logistik (GW-L2 ) wird mit 52 Euro statt wie bisher mit 20 Euro stündlich vergütet, der Gerätewagen-Transport (GTW) mit 20 Euro statt der bisher üblichen zehn Euro.

Die Gemeinderäte hielten fraktionsübergreifend die neuen Sätze für angemessen angesichts dessen, was die Feuerwehr für die Allgemeinheit leistet.

2016 hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg eine Empfehlung zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute übermittelt. Der Feuerwehrausschuss der Gemeinde Bad Bellingen informierte zu der neuen Gesetzeslage, und ein Vorschlag der Feuerwehr wurde in die neue Satzung eingearbeitet. Kostenpflichtige Einsätze werden nun mit fünf Euro abgerechnet (bisher 2,50 Euro bis drei Stunden und fünf Euro über drei Stunden). Brandsicherheitswachen waren bisher nicht geregelt – hierfür werden nun zwölf Euro pro Stunde gezahlt. Selbstständige und Freiberufler erhalten 30 Euro pro Stunde – der Tageshöchstsatz steht bei 150 Euro. Einen Tageshöchstsatz gab es bisher nicht.

Nichtselbständige, die einen Verdienstausfall geltend machen, erhalten eine Tagespauschale von 100 Euro – die Entschädigung pro Stunde betrug bisher 7,50 Euro.

Diskutiert wurde im Gemeinderat auch über die Entschädigung, die Feuerwehrangehörigen gezahlt wird, die über das „übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten“. Dazu zählen etwa die Kommandanten, deren Stellvertreter aber auch die Gerätewarte. Die Gemeinde unterbreitete in Gesprächen mit der Feuerwehr einen Vorschlag mit einer Gesamtentschädigungssumme von 6000 Euro pro Jahr. Der Vorschlag der Feuerwehr belief sich auf 7600 Euro. Die Verwaltung zog das Jahr 2017 für einen Vergleich heran, Da betrugen die Entschädigungsleistungen 6605 Euro.

Gemeinderat Wolfgang Müller (FW) war dafür, sich „in der Mitte zu treffen und rechnete vor, dass man umgerechnet auf jeden Einwohner beim Vorschlag der Verwaltung gerade mal 1,48 Euro rechnen müsste – das fand er kleinlich. Ulrich Höferlin (CDU) schlug deshalb vor, gleich den Vorschlag der Feuerwehr zu übernehmen. Dem schlossen sich alle Ratsmitglieder an.

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