2016 hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg eine Empfehlung zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute übermittelt. Der Feuerwehrausschuss der Gemeinde Bad Bellingen informierte zu der neuen Gesetzeslage, und ein Vorschlag der Feuerwehr wurde in die neue Satzung eingearbeitet. Kostenpflichtige Einsätze werden nun mit fünf Euro abgerechnet (bisher 2,50 Euro bis drei Stunden und fünf Euro über drei Stunden). Brandsicherheitswachen waren bisher nicht geregelt – hierfür werden nun zwölf Euro pro Stunde gezahlt. Selbstständige und Freiberufler erhalten 30 Euro pro Stunde – der Tageshöchstsatz steht bei 150 Euro. Einen Tageshöchstsatz gab es bisher nicht.
Nichtselbständige, die einen Verdienstausfall geltend machen, erhalten eine Tagespauschale von 100 Euro – die Entschädigung pro Stunde betrug bisher 7,50 Euro.
Diskutiert wurde im Gemeinderat auch über die Entschädigung, die Feuerwehrangehörigen gezahlt wird, die über das „übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten“. Dazu zählen etwa die Kommandanten, deren Stellvertreter aber auch die Gerätewarte. Die Gemeinde unterbreitete in Gesprächen mit der Feuerwehr einen Vorschlag mit einer Gesamtentschädigungssumme von 6000 Euro pro Jahr. Der Vorschlag der Feuerwehr belief sich auf 7600 Euro. Die Verwaltung zog das Jahr 2017 für einen Vergleich heran, Da betrugen die Entschädigungsleistungen 6605 Euro.