Das jetzige ältere Anwesen mit seinem davor liegenden großen Garten fügt sich bisher in den Altbestand der Häuser an der Bamlacher Straße und an der Burgunderstraße ein. Das Haus liegt dort in der Nähe des Kreuzungsbereichs beider Straßen.
Bernhard Riemer vom Bauamt wies darauf hin, dass das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich liegt und demnach nach Paragraph 34 beurteilt werden muss. Dieser besagt, dass sich das „Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen muss“. Nach der Art der Nutzung füge sich das Haus als Wohnhaus in den Bestand ein, nicht aber was die Höhe und das Ausmaß des Gebäudes angeht, stellte Bürgermeister Carsten Vogelpohl fest. Denn die umgebende Bebauung besteht vorwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern mit Satteldächern. Ab und zu gibt es auch Gebäude mit drei bis vier Wohnungen.