Die Lage habe sich nun aber insofern geändert, als dass das Landratsamt inzwischen mitgeteilt habe, dass das Einvernehmen rechtswidrig versagt worden sei, wie der zuständige Sachbearbeiter Bernhard Riemer vom Bauamt informierte. Die Anlage der zum Vorhaben notwendigen Stellplätze sei, so Riemer, dem Bauordnungsrecht und nicht dem Planungsrecht zuzuordnen. Dies habe nun zur Folge, dass der Bauherr einen Rechtsanspruch zur Genehmigung äußern könne. Der Bauausschuss könne zwar nach wie vor das Einvernehmen versagen – dann allerdings ersetze die Baurechtsbehörde dieses und erteile eine entsprechende Genehmigung. Ausschussmitglied Andreas Großhans (FW) ärgerte sich über die „fehlende Zuverlässigkeit“ des Bauamts. „Es handelt sich immerhin um eine Gefahrenstelle, an der umgebaut werden soll.“ Daniel Billich (FW) dachte über die Möglichkeit nach, die Probleme, die die Umnutzung und Parkplatzsituation mit sich brächten, noch einmal neu zu verhandeln. Er schlug dafür das gemeinsame Gespräch mit der zuständigen Verwaltungsbehörde, dem Bauherren und einem Mediator vor.