Bad Bellingen Mit der Gegenstimme ein deutliches Zeichen setzen

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Die fehlenden Parkplätze stellen nach wie vor ein großes Problem dar.                           Foto: Claudia Bötsch

Bauausschuss: Außerhausverkauf in Hertingen erneut abgelehnt / Baurechtsbehörde kommt zum Einsatz

Bad Bellingen (zs). Einem Außerhausverkauf in Hertingen hatte der Bad Bellinger Bauausschuss bereits im November nicht zustimmen wollen. Nun wurde der Bauantrag, der die Nutzungsänderung eines Büros in einen „terminierten Außerhausverkauf“ vorsah, erneut mit vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Der Antragsteller wollte mit seinem Bauantrag die Umnutzung des vorderen, bisher als Büro bezeichneten Bereich des Erdgeschosses erreichen, um dort Imbiss-Speisen herstellen sowie verkaufen zu können. Weil allerdings die erforderlichen Stellplätze fehlten, hatte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Baurechtsbehörde entscheidet

Die Lage habe sich nun aber insofern geändert, als dass das Landratsamt inzwischen mitgeteilt habe, dass das Einvernehmen rechtswidrig versagt worden sei, wie der zuständige Sachbearbeiter Bernhard Riemer vom Bauamt informierte. Die Anlage der zum Vorhaben notwendigen Stellplätze sei, so Riemer, dem Bauordnungsrecht und nicht dem Planungsrecht zuzuordnen. Dies habe nun zur Folge, dass der Bauherr einen Rechtsanspruch zur Genehmigung äußern könne. Der Bauausschuss könne zwar nach wie vor das Einvernehmen versagen – dann allerdings ersetze die Baurechtsbehörde dieses und erteile eine entsprechende Genehmigung. Ausschussmitglied Andreas Großhans (FW) ärgerte sich über die „fehlende Zuverlässigkeit“ des Bauamts. „Es handelt sich immerhin um eine Gefahrenstelle, an der umgebaut werden soll.“ Daniel Billich (FW) dachte über die Möglichkeit nach, die Probleme, die die Umnutzung und Parkplatzsituation mit sich brächten, noch einmal neu zu verhandeln. Er schlug dafür das gemeinsame Gespräch mit der zuständigen Verwaltungsbehörde, dem Bauherren und einem Mediator vor.

Riemer erklärte, dass es sich beim Beschlussvorschlag um eine zweiteilige Angelegenheit handle. In einem separaten ordnungsrechtlichen Verfahren könne die Durchsetzung der Anlegung der noch fehlenden Stellplätze verhandelt werden. Aus Platzgründen könne der Bauherr lediglich drei der insgesamt vier geforderten Stellplätze auf dem eigenen Grundstück herstellen. Der vierte Stellplatz würde rund einen Meter in das Gemeindegrundstück ragen, schob Bad Bellingens Bürgermeister Carsten Vogelpohl nach. Um den vierten Stellplatz dauerhaft zu sichern, wäre die Übernahme einer Baulast durch die Gemeinde notwendig. Vogelpohl betonte, dass die Verwaltung dieser Übernahme aber ablehnend gegenüber stehe.

Ablöse zahlen ist keine gute Alternative

Abgestimmt werden musste deshalb nicht nur über die Umnutzung, sondern auch über die Duldung der teilweisen Nutzung des Gemeindegrundstücks als Stellplatz. Mit vier Gegenstimmen wurde diese abgelehnt. Eine andere Möglichkeit für die Parkplatzsituation bestünde auch in der Zahlung eines Ablösebetrags durch den Bauherrn. Sieben Bauausschussmitglieder sprachen sich gegen diese Variante aus.

Unmut unter den Bürgern

Dass diese Situation nicht nur für den Bauausschuss, sondern gleichsam für die Anwohner in Hertingen zu Unmut führt, zeigten die Zwischenrufe eines Bürgers, der sich lautstark aufregte und die Provokation eines Präzedenzfalls befürchtete. Er forderte eine Begehung vor Ort mit der zuständigen Behörde. Vogelpohl pflichtete dem Bürger teilweise bei – die Rolle der Gemeinde sei hier unbefriedigend. Man könne die Argumentation des Landratsamts in dieser Sache zwar nachvollziehen. Mit der Gegenstimme seitens des Bauausschusses könne man aber gleichzeitig ein deutliches Zeichen setzen.

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