Bad Bellingen Nicht alle Möglichkeiten praktikabel

Weiler Zeitung
Eine höhere Lärmschutzwand ist die einzige Möglichkeit, entlang der Rheintalbahn die Lärmbelastung der Anwohner zu verringern. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber für die Gemeinde Bad Bellingen nicht.Symbolfoto: ov Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Lärmaktionsplan der Stufe 1 ist überprüft worden / Weniger belastete Anwohner

Der Bad Bellinger Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der dritten Runde des Lärmaktionsplans und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange.

Von Alexander Anlicker

Bad Bellingen. Planer Lars Meier vom Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud stellte dem Gremium die Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stufe 1 vor. Der Plan der Stufe 1 stammt aus dem Jahr 2012 und befasst sich mit dem von Bundesautobahn und Rheintalbahn ausgehenden Lärm, sind auf der Autobahn doch jährlich rund 14 Millionen Fahrzeuge sowie auf der Bahnstrecke rund 130 000 Züge im Jahr unterwegs.

Grundlage für die Überprüfung sind die jüngsten Lärmkarten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017.

Die Zahl der belasteten Anwohner hat sich von 1291 im Jahr 2012 auf 810 im Jahr 2017 verringert.

Fünf Möglichkeiten der Lärmreduzierung

Meier nannte fünf Möglichkeiten zur Lärmreduzierung, wobei die meisten jedoch nicht praktikabel seien.

Der Einbau eines geräuschreduzierenden Fahrbahnbelags auf der Autobahn würde aufgrund des Verschleisses nur kurzzeitig etwas bringen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 Kilometer pro Stunde sei auf der Autobahn auch nicht denkbar. Bleibt nur die Möglichkeit, die Lärmschutzwände punktuell zu erhöhen.

Bei der Rheintalbahn zeige die Verlegung des Güterverkehrs von der Rheintalbahn durch den Katzenberg zwar Wirkung. Nach Meinung des Gemeinderats fahren aber nach wie vor zu viele Güterzüge außen um den Isteiner Klotz. Als beste Möglichkeit zur Lärmreduzierung bleibe soimit auch entlang der Rheintalbahn nur der Bau höherer Schallschutzbauwerke.

Kein Rechtsanspruch

Der Lärmaktionsplan begründe jedoch keinen Rechtsanspruch auf diese Maßnahmen. Die Gemeinde kann Bund und Bahn mit Verweis auf den Lärmaktionsplan nur bitten, Maßnahmen zu ergreifen.

Was die Räte sagen

„Was bringt uns das, wenn wir nichts davon haben“, lautete eine Frage aus dem Ratsrund vor dem Hintergrund, dass der Lärmaktionsplan auch nicht umsonst zu haben ist.

Bürgermeister Carsten Vogelpohl entgegnete auf diese Frage, dass die Gemeinde Bad Bellingen aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet sei, den Lärmaktionsplan zu erstellen.

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