Bad Bellingen Spielhalle erhitzt die Gemüter im Kurort

Weiler Zeitung
Glücksspiel neben dem Rathaus? Der Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in eine Spielhalle wird am 11. Dezember im Gemeinderat behandelt. Foto: Claudia Bötsch Foto: Weiler Zeitung

Bauantrag: Bauausschuss gibt „heißes Thema“ an Gemeinderat weiter

Bad Bellingen (boe). Das Thema bewegt die Bad Bellinger Gemüter: Mitten im Kurort soll eine Spielhalle eröffnet werden. In dem Haus an der Rheinstraße 25a, in dem bisher Mode verkauft wurde, sollen künftig Spielautomaten stehen.

Ein entsprechender Bauantrag stand in der jüngsten Bauausschusssitzung auf der Agenda. Die Bedenken der Bürger sind groß: Das machte die ungewöhnlich große Resonanz deutlich – rund 30 Zuhörer drängten sich, zum Teil stehend, im Rathaussaal.

Den Mitgliedern des Bauausschusses war das Thema denn auch zu „heiß“, wie es Monika Morath formulierte. Schließlich gehe es um eine für den Ort „einschneidende Sache“, meinte die CDU-Gemeinderätin, die bis zur Bürgermeisterwahl die Amtsgeschäfte führt und auch die Sitzung leitete. Der Ausschuss war einstimmig dafür, dass das Vorhaben in großer Runde im Gesamtgemeinderat behandelt werden soll. Elmar Höferlin (Freie Wähler) hatte gleich zum Auftakt einen entsprechenden Antrag gestellt. Demzufolge soll der Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in eine Spielhalle jetzt in der nächsten Gemeinderatssitzung am 11. Dezember behandelt werden.

Vor allem die Lage der geplanten Spielhalle mitten im Ort erhitzt die Gemüter. Sie soll in dem Gebäude einziehen, das direkt neben dem Rathaus liegt. Dort war bisher ein Modegeschäft untergebracht – der Räumungsverkauf läuft bereits.

Hauptamtsleiter Hubert Maier informierte in der Sitzung über den aktuellen Sachstand. Demnach prüfe das Landratsamt derzeit, ob die Ladenfläche überhaupt dem Landesglücksspielgesetz entspricht. In einem Mischgebiet darf die Nutzfläche von 100 Quadratmetern für einen Spielhallenbetrieb nicht überschritten werden.

Darüber hinaus seien durch die Behörde weitere Punkte des Gewerbe- und Baurechts zu prüfen. Eine rechtliche Hürde ist auch die Stellplatzfrage.

Da es in dem Gebäude mehrere Eigentümer gibt, müssen auch diese in einer Eigentümerversammlung ihre Zustimmung zu dem Vorhaben geben, erläuterte Maier.

Die Angrenzer wurden bereits über die geplante Nutzungsänderung informiert. Vor allem bei den Anwohnern in der Rheinstraße sorgt die geplante Spielhalle für großen Unmut. Sie haben heftige Bedenken, was auch die bereits initiierte Unterschriftenliste deutlich macht, mit der sie gegen das Vorhaben protestieren.

Was manchen in der Sitzung verwunderte: Der Paragraph des Glücksspielgesetzes, wonach „zu einer bestehenden Einrichtung von Kindern und Jugendlichen ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie“ eingehalten werden muss, kommt in diesem Fall nicht zum Tragen. Zwar liegt der Kindergarten in diesem Bereich – Kitas und Kindergärten sind allerdings aus der Suchtgefährdung ausgenommen und fallen damit nicht in diese Kategorie.

Das Thema Spielhallen sorgt in vielen Gemeinden immer wieder für Unmut. Befürchtet wird unter anderem ein sogenannter „Trading-Down“-Effekt, also eine geringere Attraktivität durch die Ansiedlung von Spielstätten. Die andere Seite der Medaille ist: Spielautomaten bringen den Gemeinden teils auch beträchtliche Gewerbesteuereinnahmen ein.

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