Auch André Kammüller (FW) fragte nach dem Bevölkerungszuwachs. „Mit wie vielen Einwohnern rechnet die Verwaltung und wie liegen unsere Kapazitäten für die Einwohner, was die Infrastruktur betrifft – es wäre gut, wenn man sich dazu mal Gedanken macht“, gab er weiter. Dorothea Dosenbach (CDU) ergänzte, dass sie nicht glaube, dass Familien, die in der Steillage im Gebiet „Hinterm Hof II“ gebaut haben, „dort alt werden, da werden wir in ein paar Jahren Wegzüge und einen Wandel sehen“, war sie sicher. Es sei wichtig, dass man auch für ältere Menschen Bau- und Wohnflächen auf flacheren Grundstücken finde. Hier stimmten mehrere Gemeinderäte zu, die ähnliche Bedenken und Anregungen äußerten.
Vogelpohl erwiderte, dass sich in Rheinweiler im schon lange anvisierten Baugebiet „Weingarten“ nun bald etwas tun würde. Zudem erwähnte der Rathauschef, dass die Nachfrage nach Bauland überall in der Gemeinde hoch sei, im Kernort aber am höchsten.
Kritik an Verwaltung
Großhans, Wolfgang Müller (FW) und Andreas Hubrich (CDU) kritisierten, dass den Gemeinderäten vorab keine Lagepläne der anvisierten Baugebiete zugegangen seien. Man könne eigentlich nicht über Pläne zu einem Baugebiet abstimmen, wenn man nicht über die genaue Lage und Eingrenzung informiert sei, hieß es hier besonders zum „Lettenbuck“.
Vorschlag „Rheinstraße Süd“
Müller gab zudem den Hinweis, dass man anstelle des Lettenbucks, bei dem Reben betroffen wären, das Gebiet „Rheinstraße Süd“, am südlichen Ortsausgang, wo ebenfalls Grünflächen und Schrebergärten liegen, ins Auge fassen solle.
„Das Gelände dort ist flach wie bei der Rheinstraße Nord und lässt sich viel leichter bebauen als die Hanglagen am Lettenbuck. Dort würde auch das Landschaftsbild mehr tangiert“, sagte er. Der Vorschlag, die Flächen an der „Rheinstraße Süd“ für eine Bebauung zu prüfen, wurde von Vogelpohl als Anregung aufgenommen.
Müller forderte überdies für die Zukunft, dass man von Verwaltungsseite her den Gemeinderat vorab zur Entscheidung über künftige Baugebiete „mitnehmen und informieren“ müsse. Wolfgang Schwab (CDU) gab zu bedenken, dass man, nachdem der Gemeinderat sich über mögliche Bauflächen beraten und ausgetauscht habe, dann zeitnah die Grundstücksbesitzer einbinden müsse.
Beschleunigtes Verfahren
Die Gemeinde will in Sachen Wohnbebauung keine Zeit verlieren. Denn der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs, der die Ausweisung kleinerer Baugebiete im Anschluss an bestehende Bebauung im vereinfachten, beschleunigten Verfahren ermöglicht, gilt nur noch bis zum 31. Dezember.