Bad Bellingen Ziel: Baulücken schließen

Weiler Zeitung
Im Baugebiet „Hinterm Hof“ gibt es noch Baulücken. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus ermöglicht werden. Aus der Nachbarschaft gab es Bedenken wegen der massiven Bebauung.Foto: Alexander Anlicker Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Sechste Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Hof“ beschlossen

Die Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Hof“ war im Bad Bellinger Gemeinderat schon mehrfach vertagt worden. Am Montag beschloss das Gremium mehrheitlich die sechste Änderung des Bebauungsplans.

Von Alexander Anlicker

Bad Bellingen. Hintergrund der Änderung sei, dass es im seit Jahrzehnten bestehenden Baugebiet noch einige Baulücken gibt, heißt es in der Begründung der Planänderung. Mit der punktuellen Änderung soll auf dem unbebauten Grundstück 4740 an der Straße „Im Eigen“ ein Mehrfamilienhaus entstehen. Gleichzeitig wird eine bestehende öffentliche Grünfläche mit 126 Quadratmetern dem Baugrundstück zugeschlagen, so dass sich das Baugrundstück von 713 auf 839 Quadratmeter vergrößert.

Stadtplaner Tilmann Liewer ging auf die in der Offenlage eingegangenen Bedenken ein. In zwei Stellungnahmen hatten Anwohner Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Durch den Verkauf des Gemeindegrundstücks werde ein „Klotz“ mit sieben Wohneinheiten statt bisher zwei Wohneinheiten ermöglicht. Das Ortsbild des Kurortes verschlechtere sich, wenn jetzt auch noch mitten im Wohngebiet „Klötze“ entstehen. Zudem verschwinde mit der Grünfläche ein Aussichtspunkt.

Ein weiterer Anwohner werte sich unter anderem gegen die Zulassung von Flachdächern.

Planer Liewer hielt dem entgegen, dass die Grünfläche zu wenig genutzt werde und für die Gemeinde nur hohe Pflegekosten mit sich bringe. Die Aussicht sei nur deshalb so schön, weil das Grundstück nebenan noch nicht bebaut sei.

Der Gemeinderat stimmte letztlich für die Änderung des Bebauungsplans. Nur Gemeinderat Niklas Heitz stimmte dagegen. „Alle, die bislang dort gebaut haben, mussten sich an den Bebauungsplan halten. Aus Gewinninteressen eines Investors den Bebauungsplan abzuändern, halte ich für falsch“, sagte Heitz.

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