Basel Angeklagter spricht von „Hexerei“

sda
Für den 35-jährigen Angeklagten aus Burundi Foto: pixabay

Eine mutmaßliche Vergewaltigung auf einer Toilette beim Bahnhof SBB wird verhandelt.

Beim Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger hat die Basler Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten beantragt. Sie stützte sich dabei unter anderem auf Videoaufnahmen, DNA-Analysen und Zeugenaussagen. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch.

Sein Mandant wird beschuldigt, im Februar im Veloparking beim Bahnhof SBB eine Frau vergewaltigt zu haben. Auf einem Videozusammenschnitt, der vor Gericht gezeigt wurde, ist erkennbar, wie ein Mann die alkoholisierte Frau in die Toilette des Parkings zerrt.

„Er behandelte das Opfer wie ein rechtloses Objekt“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie stützte sich dabei auf DNA-Proben im Intimbereich des Opfers sowie auf die besagten Aufzeichnungen. Zudem wurde am Tatort ein Portemonnaie mit einem Passfoto und Fingerabdrücken des 35-jährigen Angeklagten gefunden. Ferner sei der Beschuldigte sowohl vom Opfer als auch von zwei Zeugen beschrieben worden.

Der Tatbestand der mehrfachen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung sei daher erfüllt. Nebst der Freiheitsstrafe sei für den burundischen Staatsangehörigen ein Landesverweis von 15 Jahren auszusprechen, hieß es.

Festnahme nach neuer Tat

Nur zwei Tage nach der mutmaßlichen Vergewaltigung soll der Beschuldigte in Allschwil nachts eine Frau auf offener Straße belästigt und genötigt haben. Die Polizei konnte ihn daraufhin festnehmen.

Neben Sachbeweisen belasten auch die Aussagen von Zeugen den Beschuldigten. Der Aufseher des Veloparkings sagte vor Gericht, er habe die Schreie gehört und zunächst gedacht, es handle sich um Drogenabhängige oder ein streitendes Paar in der Toilette. Bei einem zweiten Augenschein habe er dann den Beschuldigten kopulierend über der am Boden liegenden Frau gesehen. Es sei ihm klar geworden, dass dies nicht einvernehmlich geschah. Er habe den Mann zur Rede gestellt, worauf dieser flüchtete. Vor Gericht erkannte der Aufseher ihn wieder.

Auch eine Velofahrerin bemerkte das Geschehen in der Toilettenanlage. Wie sie vor Gericht sagte, hätte abgesehen von ihr niemand von den Passanten reagiert.

Konfrontiert mit den Videoaufzeichnungen und Zeugenaussagen gab der 35-jährige Burundier an, sich an nichts mehr erinnern zu können. „Ich weiß nicht, was hier vorgeht – das ist alles Hexerei“, gab er gegenüber dem Gerichtspräsidenten mehrmals zur Antwort.

Sein Verteidiger sagte, es ließe sich nicht vollständig rekonstruieren, was sich auf der Toilette abgespielt habe. Zudem seien die Bilder der Überwachungskameras unscharf. Aufgrund der Beweise könne sein Mandant nicht als Täter ausgeschlossen werden, er sei aber nicht zweifelsfrei der einzige mögliche Täter. Lediglich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung in Allschwil plädierte er für einen Schuldspruch.

Nie wieder die selbe Person

Die Opfervertreterin forderte eine Genugtuung von 30 000 Franken. Ihre Mandantin leide seit diesem Tag im Februar an Depressionen. „Sie wird nie wieder die selbe Person sein“, sagte die Anwältin. Das Vertrauen, sich am helllichten Tag im öffentlichen Raum zu bewegen, sei ihr genommen worden.

Betretungsverbot für Basel

Der Angeklagte reiste Ende 2022 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl. Nur zwölf Tage vor der mutmaßlichen Tat wurde er bereits wegen sexueller Belästigung einer Frau im Kleinbasel, eines Diebstahls im Warenhaus und wegen Behinderungen von Amtshandlungen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er erhielt zudem eine Verfügung, den Kanton Basel-Stadt nicht mehr betreten zu dürfen. Zu jener Zeit war er im Bundesasylzentrum Allschwil untergebracht.

Das Urteil wird am heutigen Donnerstag verkündet.

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