Sein Verteidiger sagte, es ließe sich nicht vollständig rekonstruieren, was sich auf der Toilette abgespielt habe. Zudem seien die Bilder der Überwachungskameras unscharf. Aufgrund der Beweise könne sein Mandant nicht als Täter ausgeschlossen werden, er sei aber nicht zweifelsfrei der einzige mögliche Täter. Lediglich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung in Allschwil plädierte er für einen Schuldspruch.
Nie wieder die selbe Person
Die Opfervertreterin forderte eine Genugtuung von 30 000 Franken. Ihre Mandantin leide seit diesem Tag im Februar an Depressionen. „Sie wird nie wieder die selbe Person sein“, sagte die Anwältin. Das Vertrauen, sich am helllichten Tag im öffentlichen Raum zu bewegen, sei ihr genommen worden.
Betretungsverbot für Basel
Der Angeklagte reiste Ende 2022 in die Schweiz ein und ersuchte um Asyl. Nur zwölf Tage vor der mutmaßlichen Tat wurde er bereits wegen sexueller Belästigung einer Frau im Kleinbasel, eines Diebstahls im Warenhaus und wegen Behinderungen von Amtshandlungen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er erhielt zudem eine Verfügung, den Kanton Basel-Stadt nicht mehr betreten zu dürfen. Zu jener Zeit war er im Bundesasylzentrum Allschwil untergebracht.
Das Urteil wird am heutigen Donnerstag verkündet.