Der Gewerbeverband zeige sich offen für technische Anpassungen im Bereich der flankierenden Maßnahmen (etwa hinsichtlich der Meldefrist). „Der Lohnschutz als Ziel der flankierenden Maßnahmen darf aber nicht in Frage gestellt werden“, wird Gewerbedirektor Gabriel Barell zitiert. „Aus diesem Grund müssen auch künftig alle ausländischen Unternehmen der Kautionspflicht unterstellt sein und nicht nur diejenigen, die in der Vergangenheit ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkamen.“
Der Gewerbeverband warnt zudem davor, im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen zusätzlichen Arbeitsmarktregulierungen zuzustimmen. So wäre etwa die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen nicht akzeptabel, weil dann eine Minderheit der Unternehmen der gesamten Branche die Arbeitsbedingungen diktieren könnte, wie Gewerbedirektor Barell erklärt.