Basel Bagatellgrenze wäre grobes Eigentor

Die Oberbadische
 Foto: Kristoff Meller

IHK Hochrhein Bodensee verabschiedet Resolution gegen Einführung einer Wertgrenze.

Regio - Die Vollversammlung der Industrie-und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK), die gestern in Konstanz tagte, hat eine Resolution verabschiedet, in der sie sich gegen die Einführung einer Bagatellgrenze ausspricht.

„Die grenzüberschreitende Konsumnachfrage aus der Nord- und Ostschweiz ist ein tragender Pfeiler der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Region zwischen Bodensee und Markgräflerland“, heißt es in der Resolution als Antwort auf den derzeit debattierten Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, eine Bagatellgrenze zu prüfen.

Nahversorger für Schweiz

Weil zum Einkauf in der Grenzregion meist nur eine Brücke über den Rhein zu queren ist, sei die Region Hochrhein-Bodensee zum Nahversorger für die Schweizer Nachbarn geworden. Über die Jahre seien deshalb Verkaufsflächen entstanden, die ohne diese Nachfrage nicht darstellbar wären. Beschäftigung wurde aufgebaut, auch außerhalb des Einzelhandels, in der Gastronomie etwa mit einem markanten Zuwachs von 78 Prozent in den vergangenen sechs Jahren. Die duale Ausbildung profitiere davon ebenso wie die Integration von Geflüchteten, heißt es in der Resolution weiter.

Hohe Nachfrage

Die Stadt- und Ortskerne hätten sich sichtbar positiv entwickelt, Handwerk und Hotellerie schätzten die Nachfrage aus dem Nachbarland. Der wirtschaftliche Erfolg schlage sich im gesamten Steueraufkommen (Einkommens-, Lohnsteuer, Gewerbesteuer) nieder. Die „Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr“ sei ein maßgeblicher Treiber dieser positiven Entwicklung.

Grobes Eigentor

Diesen Treiber auszusetzen oder auch nur auszubremsen, wäre ein grobes Eigentor, schreibt die IHK. Die Einführung einer Wertgrenze – insbesondere in der aktuell diskutierten, europarechtlich maximal zulässigen Höhe von 175 Euro – beträfe den weitaus überwiegenden Anteil aller Einkäufe der Schweizer in der heimischen Region.

Weil aber schon Schwankungen im Wechselkurs von wenigen Prozentpunkten nachweislich zu einem spürbaren Rückgang der grenzüberschreitenden Nachfrage führen, liegt es laut IHK auf der Hand, dass die faktische Verteuerung von Produkten um sieben oder gar 19 Prozent zu drastischen Einbußen im Einzelhandel führen würde. Alle genannten Parameter – Umsatz und Ertrag, Beschäftigung und Ausbildung, Investitionen und Ansiedelungen, Einkommens- und Gewerbesteuer, Stadt- und Regionalentwicklung – wären negativ betroffen, ist die IHK überzeugt. An einer Landesgrenze, an einer EU-Außengrenze zumal, entscheide die grenzüberschreitende Nachfrage darüber, ob das Geschäftsgebiet 180 oder 360 Grad umfasst. Jede Behinderung der grenzüberschreitenden Nachfrage schädige die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen.

Viele Wechselwirkungen

Die Reduzierung des Phänomens Einkaufstourismus auf die Umsatzsteuerfrage sei zu einfach, moniert die IHK. So würden zahlreiche Wechselwirkungen übersehen und positive Effekte ausgeblendet werden. Außerdem beinhalte dieses Vorgehen ein Risiko, die Wirtschaftskraft und die positive Entwicklung der Region nachhaltig zu schädigen.

Die IHK warnt deshalb ausdrücklich vor Einschränkungen der Umsatzsteuerrückerstattung. Sie fordert anstelle dessen die beschleunigte Entwicklung und Implementierung eines digitalisierten Verfahrens bei der Ausfuhr. Allein dieses Verfahren entlaste den Zoll wirklich – weil es alle Ausfuhren erfassen und nicht nur zu einer Reduzierung der händischen Abwicklung beitragen würde. Es könnte die negativen Begleiterscheinungen des Einkaufstourismus (personelle Belastung des Zolls, Schlangen an Kassen, Verkehrsprobleme) kompensieren, ohne die positiven Effekte dafür aufs Spiel zu setzen, schreibt die IHK abschließend.

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