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Basel Betrugsfall: Einsicht in Bericht der BKB

Die Oberbadische

Basel (sda). Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhält im Zusammenhang mit dem

Basel (sda). Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhält im Zusammenhang mit dem ASE-Betrugsfall Einsicht in einen Bericht der Basler Kantonalbank (BKB). Das Bundesstrafgericht hat ein Entsiegelungsgesuch im zweiten Anlauf gutgeheißen. Der Fall liegt aber noch beim Bundesgericht.

2500 Betroffene

Im September vergangenen Jahres war die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts noch zu dem Schluss gelangt, dass der von einer Anwaltskanzlei erstellte Bericht zu den Geschäftsbeziehungen der BKB zur ASE-Investment dem Anwaltsgeheimnis unterstehe. Das EFD sollte somit im Rahmen seines Verwaltungsstrafverfahrens gegen verantwortliche Personen der BKB wegen qualifizierter Übertretung gegen des Geldwäschereigesetz keine Einsicht in den Bericht erhalten.

Die ASE-Investment verwaltete als externe Vermögensverwalterin von 2006 bis 2012 für 608 Kunden der BKB Gelder in der Höhe von rund 243 Millionen Franken. Die Vermögensverwalterin lockte die Anleger mit Renditeversprechen von bis 18 Prozent. Es handelte sich jedoch um ein Schneeballsystem, auf welches 2500 Geschädigte hinein fielen.

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