Basel Bettler verlassen Basel

Michael Werndorff
Der Basler Polizei zufolge halten sich noch rund 15 Bettler in Basel auf. Foto:  

Die neue Praxis im Umgang mit Bettlern ohne gültigen Aufenthaltstitel zeigt Wirkung. Basler Polizei spricht Ausreiseaufforderung aus.

Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement hat vor zwei Wochen das Vorgehen im Umgang mit Bettlern geändert: Das neue Bettelverbot für alle Ausländer in der Stadt am Rheinknie zeigt Wirkung – im Kanton sind deutlich weniger Bettler aus Osteuropa anzutreffen, wie die „Basler Zeitung“ die Kantonspolizei in einem Bericht von Dienstag zitiert.

Zahl hat stark abgenommen

„Auch wir stellen fest, dass die Zahl der Bettelnden, vorwiegend aus Rumänien, stark abgenommen hat“, sagt Polizeisprecher Stefan Schmitt. Die Behörde schätzt, dass sich derzeit noch rund 15 Personen „zum Zweck des Bettelns“ in Basel aufhalten. Noch vor wenigen Wochen war von 60 bis 70 Bettlern die Rede. Kurzum: Die Polizei greift durch. „Werden in Basel Bettelnde festgestellt, die lediglich zum Zweck des Bettelns in die Schweiz reisen, werden sie durch die Mitarbeiter der Kantonspolizei Basel-Stadt mündlich aufgefordert, die Schweiz zu verlassen“, erläutert Schmitt das Vorgehen. Eine solche sogenannte „formlose Aufforderung“ hätten bisher 31 Personen erhalten. Wer dieser Aufforderung nicht nachkomme, werde letztlich dem Migrationsamt gemeldet, welches dann – unter Einbezug des rechtlichen Gehörs – eine schriftliche Wegweisung erlasse. Bislang seien drei Personen dem Migrationsamt gemeldet worden, erklärt Schmitt.

Laut Schmitt lässt sich ein direkter Zusammenhang zwischen der strikten Handhabe und dem Rückgang der Roma-Bettler nicht explizit bestätigen. Aber: „Unseren Erfahrungen zufolge verbreiten sich die Informationen unter den Bettlern jedoch relativ schnell, weshalb ein Zusammenhang zumindest nicht abwegig erscheint.“ Rückblick: Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 13. März ist die Handhabe angepasst worden, nachdem Basel-Stadt die Rechtsprechung anders und weniger restriktiv interpretiert hat als in anderen Kantonen. Der Kanton habe sich dazu mit anderen Städten und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) abgesprochen.

Ausreisepflicht

Das besagte Bundesgerichtsurteil bezieht sich auf eine Beschwerde gegen das im September 2021 eingeführte Basler Bettelverbot. Die neue Praxis des Kantons habe aber nichts mit dem Bettelverbot zu tun, sondern damit, dass mit dem Urteil schwarz auf weiß die Bestimmungen zum Aufenthalt der Bettler festgehalten seien, heißt es aus dem Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD.)

Gestützt auf das Urteil sind Bettler aus EU- und EFTA-Staaten, die weder als Arbeitnehmer, selbständig Tätige oder Dienstleistungsempfänger wie etwa als Touristen eingereist sind, als rechtswidrige anwesende Personen zu betrachten. Im Sinne des Freizügigkeitsabkommens muss die betreffende Person entweder über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Schweiz oder über eine Arbeitsstelle verfügen. Ist dies nicht der Fall, sind die Personen verpflichtet, die Schweiz zu verlassen, wie das JSD vor zwei Wochen informierte.

Das Thema beschäftigt den Großen Rat seit Jahren. SVP-Grossrat Joël Thüring, der die Wiedereinführung des Bettelverbots wesentlich vorangetrieben hatte, kommentiert die aktuelle Situation jedenfalls mit Genugtuung, wie er gegenüber der BaZ sagt: „Die Angelegenheit wurde endlich auf einen guten Weg gebracht.“

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading