Im Jahr 1979 hatten Basel-Stadt, Baselland sowie die Firmen Ciba-Geigy und Hoffmann-La Roche den Vertrag unterzeichnet, auf dessen Basis die ARA 1982 den Betrieb aufnahm, mit einem Chemie- und einem kommunalen Teil. Die Kosten für die gemeinsame Klärschlammbehandlung waren je zur Hälfte auf die Kantone und die Industrie aufgeteilt worden.
Zwar war schon damals der Abwassermengen-Anteil der Industrie auf nur ein Drittel geschätzt worden. Weil aber der Klärschlamm des Chemie-Teils schlechter entwässerbar und schwefelhaltiger war als jener aus dem kommunalen ARA-Teil, setzte man die Schlammkosten bei der Hälfte an.