Liestal - Der Kanton Baselland ist bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Bus- und Tramhaltestellen weiter im Verzug. Nicht alle Haltekanten können bis Ende 2023 umgebaut werden. Nach heutiger Planung verbleiben nach Ablauf der Frist rund 280 von 641 Haltekanten von Bushaltestellen in der Verantwortung des Kantons, die nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. 56 davon müssten laut den Grundsätzen zwingend umgebaut werden.