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Basel Doppelbesteuerung bleibt Problem

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Der Trinationale Oberrheinrat fordert Erleichterungen für Grenzgänger. In erster Linie geht es dabei um die Doppelbesteuerung und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Foto: Archiv

Sitzung: Trinationaler Oberrheinrat fordert Erleichterungen für Grenzgänger / Schienen sind Thema

Der Oberrheinrat, die Plenarversammlung des trinationalen Parlaments der Oberrheinregion, ist am 10. Dezember digital zusammengekommen. Neben zwei Resolutionen zur Erleichterung des Alltags für Grenzgänger haben die Gewählten aus der Nordwestschweiz, Baden, der Südpfalz und dem Elsass Beschlüsse im Hinblick auf die Schieneninfrastruktur im nördlichen Oberrhein sowie die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für die Grenzregion gefasst.

Basel. Die Mitglieder nahmen auch die ersten Ergebnisse des Kongresses „Pandemie am Oberrhein: passende Lösungsansätze für eine Metropolregion“ vom 26. November zur Kenntnis. Es wird nun zusammen mit der Oberrheinkonferenz mit Hochdruck versucht, die Grundlagen für ein trinationales Lagezentrum zu schaffen, sodass die nationalen Krisenstäbe auf allen Ebenen auch über grenzüberschreitende Informationen verfügen, teilt der Oberrheinrat mit.

Erleichterungen für Grenzgänger gefordert

Trotz Bemühungen auf nationaler Ebene haben Deutschland und Frankreich bisher keine Lösung für das Problem der Doppelbesteuerung von Grenzgängern gefunden, die in Frankreich leben und deutsches Kurzarbeitergeld beziehen. Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung von Anfang November die aktuelle deutsche Berechnungsweise verworfen, da eine mittelbare Diskriminierung der Betroffenen vorliege. Der Oberrheinrat fordert daher, nun endlich eine nachhaltige Lösung zu finden.

Die Mitglieder sehen auch Verbesserungsbedarf bei der Möglichkeit für Grenzgänger, mobil zu arbeiten. Normalerweise dürfen sie nicht mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Wohnsitzland leisten. Pandemiebedingt darf diese Grenze aktuell überschritten werden. Dies sollte langfristig beibehalten werden, um den Beschäftigten auch künftig mehr Flexibilität zu ermöglichen, heißt es in der Mitteilung. „Es darf in einem grenzüberschreitenden Lebens- und Arbeitsraum nicht sein, dass Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Einrichtung aufgrund ihres Wohnorts unterschiedlich behandelt werden. Am Oberrhein sollten alle Beschäftigten unabhängig davon dieselben Möglichkeiten haben, im Home-Office zu arbeiten“, wird Christian von Wartburg, Präsident des Oberrheinrats, zitiert.

Schieneninfrastruktur im nördlichen Oberrhein

Die Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland planen ab Dezember 2024 eine Reihe von Verbesserungen im grenzüberschreitenden Zugverkehr. Dazu gehören neue umsteigefreie Verbindungen und eine verbesserte Taktung. Leider seien momentan nicht alle Verbesserungen umsetzbar, da die Qualität der Infrastrukturen nicht ausreiche.

Ausnahmeregeln für Grenzregionen

Der Oberrheinrat fordert daher, die Strecken schnell zu ertüchtigen, damit das verbesserte Nahverkehrsangebot ab Dezember 2024 zur Verfügung stehen kann.

In Grenzregionen treffen unterschiedliche Rechtsrahmen aufeinander, die nicht immer miteinander kompatibel sind, heißt es. Um den Alltag der Menschen zu erleichtern und Probleme wie die gegenseitige Anerkennung von Umweltplaketten zu lösen, wäre es oft sinnvoll, pragmatische Ausnahmeregelungen in den Grenzregionen zu schaffen. In ihrer Resolution fordern die Gewählten daher im Hinblick auf den Aachener Vertrag, der ein solches Instrument für die deutsch-französische Grenzregion vorsieht, die Verfahrensweise zu klären und auch die Schweiz mit einzubeziehen.

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