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Basel Drohnen im Testeinsatz

sda
Die Basler Polizei will Drohnen im Beobachtungs- und Interventionsbereich einsetzen. Foto:  

Die Basler Polizei darf neuerdings Drohnen an Demonstrationen einsetzen.

Drohnen können von der Kantonspolizei Basel-Stadt künftig auch an Demonstrationen zur Dokumentation von Schadenplätzen oder bei der Personensuche eingesetzt werden. Die Basler Regierung hat die Verordnung über den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen bei der Kantonspolizei im Rahmen eines Pilotprojekts gutgeheißen.

Die Verordnung tritt am 15. Mai in Kraft und schafft die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung eines Pilotversuchs während zwei Jahren, wie die Basler Regierung jetzt mitteilte.

Die Verordnung erlaubt unter anderem explizit den Einsatz von Drohnen „im Beobachtungs- und Interventionsbereich“. Die Polizei wolle mit dem Pilotversuch Erkenntnisse über den Einfluss der Drohnen auf die polizeiliche Tätigkeit, den organisatorischen und finanziellen Aufwand für den Betrieb und insbesondere über die Anforderungen an eine Verankerung in einem formellen Gesetz gewinnen.

Die Drohnen werden der Mitteilung zufolge in Anlehnung an die Streifenfahrzeuge der Kantonspolizei farblich gekennzeichnet. Durch die spezifische Kleidung beziehungsweise Kennzeichnung der Piloten werde auf die Aufnahmeaktivität hingewiesen, heißt es. Zudem soll die Start- oder Landezone der Drohnen durch Bodenmarkierungen sichtbar gemacht werden.

Bei Einsätzen mit einer erhöhten Gefährdungslage – zum Beispiel bei Geiselnahmen – sieht die Verordnung eine Einschränkung der Erkennbarkeit der Drohnen vor.

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