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Basel Entwicklungsgebiet an ÖPNV anbinden

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Die Verlängerung der Tramlinie 8 bis nach Allschwil steht auf der Projektliste beider Basel. Foto: zVg/Juri Weiss

Infrastruktur: Beide Basel spannen bei Erschließung des Bachgrabenareals zusammen

Basel/Liestal - Die Regierungen beider Basel haben eine Kooperationsvereinbarung für die verkehrstechnische Erschließung des Entwicklungsgebiets Bachgraben in Allschwil unterzeichnet. Der Kanton Baselland übernimmt dabei die Kosten für den Straßenbau, während Basel-Stadt für die ÖPNV-Verbindung in die Tasche greifen wird.

Beim Entwicklungsgebiet Bachgraben geht es um den Autobahnzubringer Bachgraben-Allschwil, um neue ÖPNV-Verbindungen sowie um Velovorzugsrouten, wie die Regierungen beider Basel mitteilten. Dort sollen in den nächsten Jahren 6000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Das Gebiet soll einen neuen unterirdischen Autobahnzubringer zur Basler Nordtangente bekommen. Der Landkanton verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für den Betrieb und Unterhalt während mindestens 15 Jahren. Basel-Stadt stellt die Grundstücke für den Tunnelbau unentgeltlich zur Verfügung.

Schrittweise Erschließung an Kleinbasel

Die Erschließung an den Bahnhof St. Johann und an das Kleinbasel solle schrittweise geschehen. Voraussetzung sei die Entlastung des oberirdischen Straßenverkehrs durch die neue Zubringerstraße. Im Vordergrund stehen neue Tramverbindungen. Velovorzugsrouten sollen das Bachgrabengebiet mit dem Bahnhof SBB und Basel Nord verbinden. Hierbei sind die Kantone nach dem Territorialprinzip jeweils für den Ausbau und die Kosten auf ihren Kantonsgebieten zuständig, wie es weiter heißt.

Die Vereinbarung beinhaltet auch noch weitere „Schlüsselprojekte“. Dazu gehört der sogenannte Margarethenstich, der eine direktere ÖPNV-Verbindung vom Baselbieter Leimental zum Bahnhof SBB gewährleisten soll. Auf der Liste der angedachten Projekte stehen schließlich eine Verlängerung der Tramlinie 8 bis zur Schulanlage Gartenhof in Allschwil sowie eine neue S-Bahn-Haltestelle Morgartenring an der baselstädtischen Grenze.

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