„Wir müssen schauen, was wir uns an Öffnungen erlauben können, ohne ein zu großes Risiko einzugehen, dass wir die Kontrolle über die Situation verlieren“, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Vorfeld des Bundesratsentscheids gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Mehr Bewegungsfreiheit für die Jugend
Es sei immer wieder eine Abwägung, bei der der Bundesrat neben dem Übertragungsrisiko auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtige.
Die zweistufigen Lockerungsschritte des Bundesrates bedeuten, dass ab Montag Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Weiter sind private Veranstaltungen für bis zu 15 Personen im Freien möglich.
Es gelten überall Maskenpflicht sowie Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten.
Jugendliche sollen ab 1. März wieder etwas mehr Bewegungsfreiheit haben: Im Sportbereich sind Aktivitäten und Wettkämpfe für Jugendliche bis Jahrgang 2001 oder jünger wieder erlaubt. Auch im Nachwuchsleistungssport können neu regionale Talente uneingeschränkt trainieren.