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Basel Für eine schrittweise Öffnung

Michael Werndorff/sda
Trotz Schutzkonzepten: Restaurants bleiben vorerst geschlossen. Foto: Die Oberbadische

Pandemie: Kantone unterstützen Ausstieg aus Schutzmaßnahmen in Etappen

Basel - Der Bundesrat bleibt seinem eingeschlagenen Corona-Kurs weitgehend treu: Trotz Kritik in der Vernehmlassung verzichtet er auf umfassendere Öffnungen zum 1. März. Ab Montag dürfen in der Schweiz alle Läden wieder öffnen, Restaurants bleiben indes bis auf Weiteres geschlossen.

Der Entschluss über das konkrete Ausstiegszenario aus dem Lockdown in der Alpenrepublik wurde mit Spannung erwartet. Im Vorfeld sorgte das Stufenszenario in den Kantonen für hitzige Debatten. Von Einigkeit war keine Spur: Während sich der Kanton Basel-Stadt mit Kommentaren und Forderungen bedeckt hielt, befeuerte Baselland den öffentlichen Diskurs. Dieser sprach sich für schnellere Öffnungsschritte aus. Derweil stellte sich der Kanton Aargau hinter die Vorschläge aus Bundesbern. Andere Kantone wie etwa St. Gallen forderten derweil eine Öffnung der Gastronomie ebenfalls ab 1. März.

Dem Anliegen wurde angesichts der fragilen epidemiologischen Lage nicht entsprochen. Das gilt auch für eine frühere Öffnung von Restaurantterrassen, wofür sich eine knappe Mehrheit der Kantone ausgesprochen hatte. Auch sonst bestätigte der Bundesrat in den allermeisten Punkten seinen vergangene Woche vorgeschlagenen Lockerungsplan. Die Landesregierung zeigte sich offenbar unbeeindruckt vom wachsenden Druck aus der Wirtschaft, Kultur und der bürgerlichen Politik.

„Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüßen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen“, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure seien aber aufgenommen worden.

Nächste Entscheidung am 19. März

So soll der nächste Öffnungsschritt bereits am 22. März erfolgen – und damit zehn Tage früher als ursprünglich geplant. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, will der Kanton Basel-Stadt zu diesem Zeitpunkt die für den zweiten Schritt angekündigten Lockerungsmaßnahmen auf kantonaler Ebene nachvollziehen, wie er jetzt mitteilte.

Mitte März wird der Bundesrat die Lage anhand verschiedener Richtwerte neu beurteilen. Am 12. März will er skizzieren, ob und wie Restaurants – nicht nur Terrassen – wieder geöffnet werden sollen. Auch über Lockerungen für Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum, Sport in Innenräumen sowie Präsenzunterricht an Hochschulen soll gesprochen werden – und nicht zuletzt auch über die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht. Nach einer Konsultation der Kantone will er am 19. März fix über den zweiten Öffnungsschritt entscheiden. Voraussetzung für weitere Lockerungen ist eine günstige epidemiologische Entwicklung, wie dies in den vergangenen Wochen der Fall war.

Die Positivrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter eins liegen. Zudem soll die 14-Tage-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

„Wir müssen schauen, was wir uns an Öffnungen erlauben können, ohne ein zu großes Risiko einzugehen, dass wir die Kontrolle über die Situation verlieren“, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Vorfeld des Bundesratsentscheids gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Mehr Bewegungsfreiheit für die Jugend

Es sei immer wieder eine Abwägung, bei der der Bundesrat neben dem Übertragungsrisiko auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtige.

Die zweistufigen Lockerungsschritte des Bundesrates bedeuten, dass ab Montag Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Weiter sind private Veranstaltungen für bis zu 15 Personen im Freien möglich.

Es gelten überall Maskenpflicht sowie Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten.

Jugendliche sollen ab 1. März wieder etwas mehr Bewegungsfreiheit haben: Im Sportbereich sind Aktivitäten und Wettkämpfe für Jugendliche bis Jahrgang 2001 oder jünger wieder erlaubt. Auch im Nachwuchsleistungssport können neu regionale Talente uneingeschränkt trainieren.

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