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Basel Für einen attraktiven Standort

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Die internationale Besteuerung großer Unternehmen wird neu geregelt. Davon betroffen ist auch die Basler Pharmabranche. Foto: zVg/Roche

OECD-Steuerreform: Handelskammer fordert, dass Einnahmen den Kantonen zukommen

Die Steuerreform, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angestoßen wurde, hat auch Folgen für Basler Unternehmen. Die Handelskammer beider Basel fordert jetzt, dass die Mehreinnahmen aus der Reform den betroffenen Kantonen zukommen.

Basel. Mit dem OECD/G 20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft wird die internationale Besteuerung von großen Unternehmen neu geregelt: Unter anderem soll eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für große Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro eingeführt werden. Davon betroffen sind auch in der Schweiz ansässige Firmen, wie die Handelskammer beider Basel (HKBB) berichtet: In beiden Basel seien es mehr als 90 Unternehmen.

Rechtssicherheit für Unternehmen zentral

Die HKBB bedauert in einem Schreiben, dass erneut eine Reform der Unternehmensbesteuerung erforderlich werde. Dies nach der eben erst erfolgten AHV-Steuervorlage, die manche Kantone noch nicht vollständig umgesetzt hätten.

Wegen des OECD/G20-Projekts sei eine Steuerreform in der Schweiz jedoch unumgänglich, erklärt die HKBB. „Es liegt im Interesse der betroffenen Unternehmen, dass die Schweiz sich an die internationalen Vorgaben zur Unternehmensbesteuerung hält und diese rasch umsetzt. Dies bietet ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern verhindert auch zusätzliche administrative Belastungen in anderen Ländern aufgrund von Zusatzbesteuerungen“, lässt sich HKBB-Direktor Martin Dätwyler zitieren.

Mehreinnahmen müssen den Kantonen zukommen

Der Bundesrat gehe nach einer Schätzung von jährlichen Mehreinnahmen von bis zu zweieinhalb Milliarden Franken aus. Diese Bandbreite sei hoch und die Mehreinnahmen entsprechend unsicher. Von einer großzügigen Verteilung der erwarteten Mehreinnahmen sei deshalb Abstand zu nehmen, bis mehr Klarheit über die finanziellen Auswirkungen bestehe, heißt es weiter.

Damit die gleiche Diskussion nicht mehrfach geführt werden müsse, soll anstatt lediglich in der Übergangsbestimmung die Verteilung ebenfalls in der Grundnorm der Bundesverfassung – analog zum Kantonsanteil der Bundessteuer – festgeschrieben werden, argumentiert die HKBB.

„Wir fordern nachdrücklich, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, komplett den betroffenen Kantonen zukommen, damit sie in die Standortattraktivität investiert werden können.

Sie haben in den letzten Jahren den vom Bund vorgegebenen Rahmen genutzt, um sich im internationalen Standortwettbewerb zu positionieren. Dabei haben die Kantone teilweise auf Steuereinnahmen verzichtet und in Standortfaktoren investiert“, sagt Dätwyler. Müsse nun aufgrund externer Vorgaben eine zusätzliche Steuer erhoben werden, sei es legitim, diese den betroffenen Kantonen zukommen zu lassen.

Und weiter: „Sie sind am nächsten bei den Unternehmen und können deren Bedürfnisse am besten abschätzen. Dementsprechend können sie gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Standortattraktivität zu erhalten“, stellt der HKBB-Direktor abschließend fest.

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