Damit die gleiche Diskussion nicht mehrfach geführt werden müsse, soll anstatt lediglich in der Übergangsbestimmung die Verteilung ebenfalls in der Grundnorm der Bundesverfassung – analog zum Kantonsanteil der Bundessteuer – festgeschrieben werden, argumentiert die HKBB.
„Wir fordern nachdrücklich, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, komplett den betroffenen Kantonen zukommen, damit sie in die Standortattraktivität investiert werden können.
Sie haben in den letzten Jahren den vom Bund vorgegebenen Rahmen genutzt, um sich im internationalen Standortwettbewerb zu positionieren. Dabei haben die Kantone teilweise auf Steuereinnahmen verzichtet und in Standortfaktoren investiert“, sagt Dätwyler. Müsse nun aufgrund externer Vorgaben eine zusätzliche Steuer erhoben werden, sei es legitim, diese den betroffenen Kantonen zukommen zu lassen.