Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation teilt unserer Zeitung mit, dass die Risiken von Gefahrguttransporten schweizweit einheitlich beurteilt würden. Diese seien grundsätzlich sehr sicher.
„Auch am Badischen Bahnhof ist das Risiko weit unterhalb des nicht akzeptablen Bereichs.“
Geringeres Tempo beruht auf Freiwilligkeit
Mögliche Maßnahmen im Hinblick auf das in den nächsten Jahrzehnten erwartete Verkehrswachstum würden im Rahmen des laufenden Plangenehmigungsverfahrens zum Vier-Spur-Ausbau auf der Strecke beim Badischen Bahnhof geprüft.
„Eine bauliche Einhausung wäre eine Extremvariante, und es gibt keinerlei Hinweise, wonach eine solche nötig und verhältnismäßig wäre“, erklärte Sprecherin Olivia Ebinger. Das entspricht auch der Haltung seitens der Deutschen Bahn (DB), die weder ein Extragleis noch eine Einhausung bauen will. Laut DB werden Ergebnisse zum Plangenehmigungsverfahren Anfang nächsten Jahres feststehen.
Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 Kilometer pro Stunde für Chlorgastransporte im Badischen Bahnhof sei es jedenfalls nicht getan, erklärte der Kantonschemiker. Darauf haben sich Wirtschaft, SBB, Bundesamt für Verkehr und Bundesamt für Umwelt (Bafu) verständigt – eine Umsetzung, die für Anfang dieses Jahres vorgesehen war, ist bisher aber noch nicht erfolgt. Der Grund: Die gemeinsame Erklärung ist für die Transportunternehmen nicht verpflichtend und beruht lediglich auf Freiwilligkeit im Sinn der Eigenverantwortung.
Die Chlorgaszüge werden also bis auf Weiteres in nicht reduzierter Geschwindigkeit den Bahnhofsbereich passieren, während in der Schweiz bereits vor drei Jahren Langsamfahrstrecken für diese Art von Transporten eingerichtet wurden, wie Veröffentlichungen des Bafu entnommen werden können. Im Bereich des Bahnhofs Genf Cornavin und auf der Strecke Renens–Lausanne wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h festgelegt. Seit vergangenem Dezember verkehren die Chlorkesselwagen auf der gesamten Strecke Genf bis Monthey mit dieser Geschwindigkeit.