Basel Gesundheitsversorgung soll optimiert werden

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Gesundheit: Parlamentskommissionen für Gesundheitsregion beider Basel

Die gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel ist einen Schritt weiter: Die vorberatenden Kommissionen der Parlamente in beiden Basel stehen hinter dem Projekt. Die geplante Fusion der öffentlichen Krankenhäuser zu einer Spitalgruppe ist jedoch umstritten.

Basel (sda). Beide Kommissionen empfehlen mehrheitlich, dem Staatsvertrag zur Spitalgruppe zuzustimmen, wie dem gestern erschienenen Berichten der baselstädtischen Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Baselbieter Landrats (VGK) zu entnehmen ist. Einstimmig zur Annahme empfohlen wird jeweils der Staatsvertrag zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung. Die geplante intensivere Kooperation im Gesundheitsbereich zwischen den beiden Kantonen begrüßen die Kommissionen, wie deren Präsidentinnen gemeinsam vor den Medien in Basel sagten. Die Zusammenarbeit werde als zielführend für die Gesamtregion erachtet. Die gemeinsame Gesundheitsplanung sorge für eine bezahlbare, optimale und gesicherte Gesundheitsversorgung, sagte VGK-Präsidentin Rahel Bänziger. Schon heute belegt laut GSK-Präsidentin Sarah Wyss die Statistik, dass es keine Kantonsgrenzen mehr gibt – volle Freizügigkeit gilt für Patienten seit 2014.

Bruderholz und Beteiligung umstritten

Die vorgesehene Fusion des Universitätsspitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) zum Universitätsspital Nordwest (USNW) hat in beiden Kommissionen jedoch für „intensive Diskussionen“ gesorgt – aus unterschiedlichen Gründen.

In Basel-Stadt ist insbesondere der Erhalt des Baselbieter Spitalstandorts Bruderholz umstritten, wie Wyss sagte. Damit wird nach Meinung einer GSK-Minderheit die Kostensteigerung weiter angetrieben. Mit der geplanten Rechtsform als Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck könne zudem die Oberaufsicht nur „sehr beschränkt“ wahrgenommen werden. Die Vorlage ist laut GSK-Minderheit außerdem nicht ausgewogen. Zum Zeitpunkt der Fusion soll sich Basel-Stadt mit höchstens 66,6 Prozent und Basel-Landschaft mit mindestens 33,4 Prozent an der USNW AG beteiligen. Eine partnerschaftliche Trägerschaft würde paritätische Beteiligungsverhältnisse von je 50 Prozent bedingen, hält die GSK-Minderheit im Bericht fest.

Im Baselbiet erachtet ebenfalls eine Minderheit der VGK das Beteiligungsverhältnis als ungenügend. Eine hälftige Beteiligung sei daher besprochen worden, sagte Bänziger. Baselland können sich derzeit jedoch „beim besten Willen“ die dafür nötigen zusätzlichen rund 145 Millionen Franken nicht leisten. Kritische Stimmen habe es zudem etwa zur Vermischung von Eigner und Regulator gegeben.

Fünf gemeinsame Sitzungen

Im Kanton Basel-Stadt beantragt die GSK beim Großen Rat mit acht zu fünf Stimmen eine Annahme der Vorlage zur gemeinsamen Spitalgruppe. Im Baselbiet empfiehlt die VGK mit zehn zu zwei Stimmen eine Annahme des Landratsbeschlusses, wobei der Staatsvertrag zur Spitalgruppe einstimmig bei einer Enthaltung und das Spitalbeteiligungsgesetz mit elf zu einer Stimme zur Annahme empfohlen wird.

Mit den Vorlagen zur Gesundheitsregion beider Basel haben sich die beiden Parlamentskommissionen auch an fünf gemeinsamen Sitzungen auseinandergesetzt. Zudem seien die beiden Kommissionspräsidentinnen in stetigem Austausch über den Stand der Beratungen gewesen.

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft hatten die Staatsverträge zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung und zur Spitalgruppe im Februar den Parlamenten überwiesen. Ziele sind eine optimierte Gesundheitsversorgung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Vorgesehen ist nun, dass beide Basel über die Staatsverträge abstimmen.

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