Im Baselbiet erachtet ebenfalls eine Minderheit der VGK das Beteiligungsverhältnis als ungenügend. Eine hälftige Beteiligung sei daher besprochen worden, sagte Bänziger. Baselland können sich derzeit jedoch „beim besten Willen“ die dafür nötigen zusätzlichen rund 145 Millionen Franken nicht leisten. Kritische Stimmen habe es zudem etwa zur Vermischung von Eigner und Regulator gegeben.
Fünf gemeinsame Sitzungen
Im Kanton Basel-Stadt beantragt die GSK beim Großen Rat mit acht zu fünf Stimmen eine Annahme der Vorlage zur gemeinsamen Spitalgruppe. Im Baselbiet empfiehlt die VGK mit zehn zu zwei Stimmen eine Annahme des Landratsbeschlusses, wobei der Staatsvertrag zur Spitalgruppe einstimmig bei einer Enthaltung und das Spitalbeteiligungsgesetz mit elf zu einer Stimme zur Annahme empfohlen wird.