Basel Handhabe gegen häusliche Gewalt

(sda)

Kantonspolizei bekommt mehr Handlungsspielraum bei Bekämpfung von häuslicher Gewalt.

Basel - Die Kantonspolizei Basel-Stadt bekommt bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt mehr Handlungsspielraum. Der Große Rat hat eine entsprechende Revision des Polizeigesetzes einstimmig beschlossen.

Mit der Teilrevision wird der Begriff der häuslichen Gewalt breiter gefasst. Die neue Definition beschränkt sich nicht mehr nur auf Vorfälle zwischen mündigen Personen, sondern erfasst auch Kinder und Jugendliche. Die Vorlage war im Großen Rat unbestritten. Künftig bekommt die Kantonspolizei zudem die Möglichkeit, einzelne Schutzmaßnahmen unabhängig voneinander und für verschiedene Betroffene zu verfügen.

Auch vor Stalking, also dem Nachstellen durch eine andere Person, soll mit dem neuen Recht Schutz möglich werden. Die Maßnahmen sollen gefährdeten Personen ermöglichen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

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