Die beiden Regierungen haben die beiden neuen Vereinbarungen zur Polizeizusammenarbeit am 31. Oktober gutgeheißen, wie aus dem Baselbieter Amtsblatt von gestern hervorgeht. Die eine Vereinbarung betrifft die generelle grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, die zum Jahresbeginn 2018 neu geregelt wird.
Die beiden Korps können demnach nicht mehr nur auf einem schmalen Streifen entlang der Kantonsgrenze gegenseitig spontan oder geplant Einsatzhilfe leisten, sondern „auf dem gesamten Gebiet beider Kantone“.