Basel Impfkampagne zeigt Wirkung

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 Foto: Michael Werndorff

Pandemie: Schweiz macht vierten Lockerungsschritt.

Basel/Bern - Die Schweiz lockert im vierten Öffnungsschritt ihre Corona-Maßnahmen mehr als erwartet. Ab Montag sind unter anderem private Treffen mit bis zu 50 Personen und Publikumsveranstaltungen mit maximal 300 Teilnehmern erlaubt. Zudem darf die Gastronomie die Innenräume wieder öffnen.

„Die epidemiologische Lage verbessert sich deutlich“, zeigte sich Gesundheitsminister Alain Berset gestern zufrieden. „Die Strategie des Bundesrats, aus der Krise herauszukommen, hat sich bewährt“, erklärte der Bundesrat im Rahmen einer Pressekonferenz. Man sei sehr optimistisch, die Impfkampagne wirke, und die Bevölkerung halte sich an die Schutzmaßnahmen. „Das ist eine sehr wichtige Ausgangslage“, kommentierte er die sinkenden Infektionszahlen und vergangenen Öffnungsschritte. Jetzt sei es wichtig, diesen Weg bei einem hohen Impftempo weiter zu beschreiten. Bereits Ende Mai werde die vulnerable Gruppe in der Schweiz durchgeimpft sein.

Den vierten Öffnungsschritt bezeichnete Berset als „substanziell“. Praktisch alle Aktivitäten seien – teilweise mit Schutzkonzepten und Einschränkungen – wieder möglich. Mit ihm folgt der Bundesrat den Forderungen der Kantone und Wirtschaft nach weiteren Öffnungen. Berset sprach von einem kalkulierten Risiko.

Keine Maske am Tisch

So werden die Begrenzungen für private Treffen von zehn auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draußen erhöht. Für Veranstaltungen mit Publikum wie Public Viewings oder Konzerte gilt ab Montag in Innenräumen eine Obergrenze von 100 statt fünfzig Personen und draußen von 300 statt 100 Personen. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden.

Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und außen mit maximal fünfzig statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Auch die Beizer können sich freuen. Nach monatelanger Schließung können Restaurantbetreiber ihre Innenräume wieder öffnen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Am Tisch muss keine Maske getragen werden; wer sich im Restaurant bewegt muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.

Publikum ist zugelassen

Weitere Öffnungen betreffen den Amateursport und die Laienkultur, wo maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam tätig sein dürfen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draußen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Laut Berset wird zudem die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen.

Schließlich werden auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Indes: Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

Am 23. Juni will der Bundesrat eine Entscheidung über das nächste Öffnungspaket fällen, das dann ab dem 1. Juli gelten soll. Mit dem vierten Schritt werden zudem Großveranstaltungen mit bis zu 3000 Personen innen und 5000 außen ermöglicht.

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