Weitere Öffnungen betreffen den Amateursport und die Laienkultur, wo maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam tätig sein dürfen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draußen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.
Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Laut Berset wird zudem die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen.
Schließlich werden auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Indes: Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.
Am 23. Juni will der Bundesrat eine Entscheidung über das nächste Öffnungspaket fällen, das dann ab dem 1. Juli gelten soll. Mit dem vierten Schritt werden zudem Großveranstaltungen mit bis zu 3000 Personen innen und 5000 außen ermöglicht.