Basel Kein direkter Steuer-Abzug

Die Oberbadische

Basel (sda). In Basel-Stadt werden die Kantonssteuern auch künftig nicht den

Basel (sda). In Basel-Stadt werden die Kantonssteuern auch künftig nicht den Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Nach hartem Ringen hat der Große Rat gestern hauchdünn eine entsprechende Gesetzesrevision gekippt. Der sogenannte automatisierte freiwillige Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn hätte Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern vermeiden sollen. Doch nach zweistündiger intensiver Debatte ging das Kantonsparlament mit 48 gegen 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen nicht darauf ein.

Nicht freiwillig wäre der Direktabzug für Arbeitgeber in Basel-Stadt gewesen: Diese hätten ihrem im Stadtkanton wohnenden Personal zehn Prozent vom Bruttolohn abziehen und das Geld der Steuerverwaltung überweisen müssen. Gegolten hätte dies für Firmen ab zehn Angestellten. Für Angestellte wäre der Direktabzug freiwillig gewesen: Sie hätten auf den Lohnabzug verzichten oder auch einen anderen Prozentsatz festlegen können. Steuerschulden seien nach der Miete der zweithöchste Posten vieler Schuldner, sagte der Sprecher der Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK).

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