Basel (sda). In Basel-Stadt werden die Kantonssteuern auch künftig nicht den Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Nach hartem Ringen hat der Große Rat gestern hauchdünn eine entsprechende Gesetzesrevision gekippt. Der sogenannte automatisierte freiwillige Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn hätte Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern vermeiden sollen. Doch nach zweistündiger intensiver Debatte ging das Kantonsparlament mit 48 gegen 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen nicht darauf ein.