Basel Kein Nachtragskredit in BVB-Affäre

Die Oberbadische
Die BVB-Affäre war Thema im Großen Rat. Foto: Juri Weiss Foto: Die Oberbadische

Großer Rat: Unsauberes Vorgehen bei der ins Elsass versprochenen Million sorgt für Diskussionen

Das unsaubere Vorgehen bei der ins Elsass versprochenen Million Euro für die Tramverlängerung hat am Mittwoch im baselstädtischen Großen Rat zu reden gegeben. Ein bürgerlicher Antrag für einen Nachtragskredit wurde knapp abgelehnt.

Basel (sda). Das Versprechen war vor gut fünfeinhalb Jahren mündlich abgegeben, aber lange nicht formalisiert und in Basel nicht publiziert worden. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Großen Rates hatte deswegen in einem Bericht Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) sowie Baudirektor Hans-Peter Wessels scharf kritisiert (wir berichteten).

Am 5. September beschloss die Regierung jedoch, entgegen einer GPK-Forderung auf einen Nachtragskredit für die versprochene Million Euro zu verzichten. Dies, weil inzwischen die nötigen Vereinbarungen zwischen den BVB und den Elsässer Partnern stünden, also unabhängig eines Parlamentsentscheids die BVB zur Zahlung verpflichtet seien.

Der GPK-Bericht zu jenem Millionenversprechen und Personalproblemen innerhalb der BVB wegen eines beinharten Sparprogramms war am Mittwoch im Parlamentsplenum Thema. Formell ging es nur um Kenntnisnahme und Empfehlungen an die Regierung; eigene Entscheidkompetenz hat der Große Rat hier nicht.

Die fast dreistündige Debatte geriet zum sich Luftmachen mit Wessels als Hauptzielscheibe.

Einen pikanten Spagat hatte die SP zu bewältigen, deren Mitglied Wessels ist: Sie hatte sich ursprünglich für einen Nachtragskredit ausgesprochen, dann aber den Verzicht der Regierung als gangbaren Weg akzeptiert. Die SVP forderte, Wessels das BVB-Dossier umgehend zu entziehen, und das Grüne Bündnis sieht BVB-Chef Erich Lagler und seinen Vize Stefan Popp als Fehlbesetzungen.

Finanzdirektorin Eva Herzog erinnerte daran, dass bei der Tramverlängerung ins deutsche Weil am Rhein zwar der Große Rat vorab informiert worden war, er aber nicht über den Basler Beitrag von einer Million an die Weiler Baukosten hatte entscheiden können. Wessels regte zudem einen Gesamtarbeitsvertrag an für das unter dem Spardruck leidende Fahrdienstpersonal, wie er sich andernorts bewähre. Das für die BVB geltende kantonale Personalgesetz lasse dies zu; für Schichtbetrieb sei das Gesetz nicht ausgelegt.

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