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Basel Kostenwachstum dämpfen

(sda)
 Foto: Juri Weiiss

Gesundheitspolitik: Beide Basel wollen medizinischer Überversorgung einen Riegel vorschieben.

Basel - Als erste Kantone in der Schweiz haben die beiden Basel gleichlautende Krankenhauslisten erstellt und verabschiedet. Diese haben das Ziel, medizinische Überangebote zu reduzieren und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen.

Der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) und sein baselstädtischer Kollege Lukas Engelberger (die Mitte) sprachen an einer Medienkonferenz dieser Tage von einem „moderaten Koordinations- und Konzentrationsprozess“. In 17 Krankenhausleistungsgruppen werde die Menge der Leistungen aber um rund 3200 Fälle jährlich reduziert, was Einsparungen von knapp 34 Millionen Franken pro Jahr zur Folge haben werde.

Die Zahl der reduzierten Fälle entspricht der Hälfte der in einer unabhängigen fachlichen Auswertung als medizinisch nicht erklärbare Eingriffe deklariert wurden. Betroffen sind vor allem Leistungsgruppen aus den Bereichen Bewegungsapparat oder Orthopädie, Urologie, Hals-, Nasen- Ohren-Heilkunde, Augenheilkunde und Kardiologie.

Private Krankenhäuser sind stärker betroffen

So ist zum Beispiel im Bereich Bewegungsapparat bis zum Jahr 2024 eine Verringerung der stationären Fallzahlen um rund ein Viertel eingeplant.

Die Krankenhausleistungen wurden in einem 2019 angestoßenen Bewerbungsverfahren der Krankenhäuser vergeben. Beworben hätten sich 35 Kliniken aus den beiden Basel und den angrenzenden Kantonen Solothurn und Aargau, sagte Engelberger. 31 davon hätten Leistungsaufträge erhalten.

Aufgrund des festgestellten Überangebots im Bereich Bewegungsapparat seien private Kliniken bei der anvisierten Reduktion stärker betroffen, sagte Peter Berchtold, Präsident der Fachkommission, die den Prozess zu einer bedarfsorientierten Versorgungsplanung eng begleitet hat. Auf der anderen Seite sei die Hochschulmedizin mit Lehre und Forschung tendenziell bevorzugt aus dem Prozess herausgekommen.

Insgesamt seien 157 von 466 Leistungsaufträge nicht mehr erneuert worden, berichtete Engelberger. Zum Teil hätten die Krankenhäuser von sich aus auf eine Erneuerung verzichtet, in anderen Fällen seien diese „aufgrund von methodisch gestützten Entscheiden“ nicht mehr vergeben worden.

Das betraf auch die großen öffentlich-rechtlichen Kliniken, die neuerdings nicht mehr als Betriebe, sondern aufgrund ihrer Standorte bewertet wurden. So kam es in den neuen Krankenhauslisten zum Teil zu markanten Verschiebungen zum Beispiel zwischen den beiden Standorten Liestal und Bruderholz des Kantonsspitals Baselland oder zwischen dem Hauptcampus und dem Orthopädie-Standort Gellertstraße des Universitätsklinikums Basel.

Versicherte haben nach wie vor Wahlfreiheit

Die beiden Gesundheitsdirektoren betonten an der Medienkonferenz, dass die laut Krankenversicherungsgesetz garantierte Wahlfreiheit nicht wegfallen werde. In 95 Prozent der Leistungsgruppen könnten die Patienten auch in Zukunft auf vier oder mehr Anbieter auf dem Markt zurückgreifen. Die restlichen fünf Prozent beträfen hochspezialisierte medizinische Angebote, wie weiter zu erfahren war.

Die neuen gleichlautenden Krankenhauslisten gehen auf einen Staatsvertrag zwischen Basel-Stadt und dem Landkanton zurück, der in einer Volksabstimmung 2019 klar angenommen worden war – im Gegensatz zum Anliegen, die beiden öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser zu fusionieren, das keine Mehrheit gefunden hatte.

Die Listen treten im Bereich Akutsomatik am 1. Juli in Kraft und sind bis zum Jahr 2025 befristet. In einem zweiten Schritt werden ab 2024 die Bereiche Rehabilitation und Psychiatrie der gemeinsamen Versorgungsplanung unterworfen.

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