Laut Berset ist der Bundesrat frei in der Wahl der Öffnungsschritte. Man habe bereits vor einigen Wochen einen Strategiewechsel vorgenommen. Es sei das erste Mal, dass Öffnungen ins Auge gefasst würden, obwohl die Zahlen stiegen. Weil Impfungen voranschritten und die Teststrategie ausgeweitet worden sei, könne man diesen Weg einschlagen.
In der Diskussion sind weitgehende Lockerungen: Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen soll die Zahl der erlaubten Personen von fünf auf zehn Personen erhöht werden. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Vorgesehen ist eine Sitzpflicht, und die Maske darf nur für das Essen abgelegt werden.
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen wieder öffnen können. Ermöglicht werden sollen Publikumsveranstaltungen mit maximal 150 Besuchern im Außen- und 50 im Innenbereich. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht, und die Maske muss immer getragen werden, war gestern zu erfahren.
Im Sportbereich könnten Gruppenaktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder möglich werden. Draußen müsste dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden. In Innenräumen müsste grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Sportarten mit Körperkontakt sollen in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt werden, im Außenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Wettkämpfe in allen Sportarten blieben verboten.
Weiter ist eine Lockerung der Maskenpflicht vorgesehen: Bewohner von Alters- und Pflegeheimen müssten dann keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.
Darüber hinaus soll für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen, die Kontaktquarantäne entfallen. Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, soll die Quarantänepflicht aufgehoben werden, wie der Bundesrat bekannt gab.