Basel Landesverweis für fünf Jahre

sda
Der verurteilte Sexualstraftäter aus Deutschland lebt seit 15 Jahren in der Schweiz. Foto: pixabay

Das Obergericht des Kantons Aargau hat entschieden: Deutscher muss Schweiz verlassen.

Ein wegen mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilter Deutscher muss die Schweiz verlassen. Das Obergericht des Kantons Aargau hat den vom Bezirksgericht Lenzburg ausgesprochenen Landesverweis von fünf Jahren bestätigt. Der 58-jährige Deutsche, der seit rund 15 Jahren in der Schweiz lebt und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, wehrte sich gegen den Landesverweis. Er machte einen Härtefall geltend und verwies auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU.

Der gelernte und in Deutschland geborene Koch ist seit Oktober 2022 arbeitslos, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich laut Obergericht als höchstens durchschnittlich.

Sein Beziehungsnetz in der Schweiz bestehe insbesondere aus seinen Brüdern. Er sei weder in einem Verein engagiert, noch habe er vertiefte Beziehungen zu Schweizern.

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