Ein wegen mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilter Deutscher muss die Schweiz verlassen. Das Obergericht des Kantons Aargau hat den vom Bezirksgericht Lenzburg ausgesprochenen Landesverweis von fünf Jahren bestätigt. Der 58-jährige Deutsche, der seit rund 15 Jahren in der Schweiz lebt und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, wehrte sich gegen den Landesverweis. Er machte einen Härtefall geltend und verwies auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU.
Basel Landesverweis für fünf Jahre
sda 23.04.2024 - 16:16 Uhr