Problem für die Betriebe
Das Prinzip der No-Show-Gebühr ist einfach. Bei einer Reservierung wird die Kreditkarteninformation hinterlegt. Wenn der Gast nicht erscheint oder zu kurzfristig storniert, dann wird eine Gebühr fällig, die entrichtet werden muss. Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, beschreibt die Situation: „Die Anzahl der Restaurants, die No-Show-Gebühren erheben, werden in meinen Augen immer mehr zunehmen. In Basel und Zürich wird die Gebühr von einigen Lokalen schon erhoben.“ Gerade Lokale, die oft ausgebucht sind und weniger Laufkundschaft haben, seien stark betroffen. Wenn Leute nicht erscheinen oder zu kurzfristig stornieren würden, werde es schwierig, den Tisch zu belegen. Dies sei für diese Restaurants ein großes Problem.
Die rechtliche Seite ist klar
Die rechtliche Seite ist bezüglich der No-Show-Gebühr Ebneter zufolge klar: „Ein Bewirtungsvertrag ist abgeschlossen und der Gast daher schadensersatzpflichtig, und die No-Show-Gebühren können erhoben werden.“