Basel Mehr Schutz für Mieter gefordert

Die Oberbadische
Bei Mietstreitigkeiten sollen in Basel laut Abstimmungsvorlagen bald andere Regelungen gelten. Über diese wird am 10. Juni abgestimmt. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Abstimmungen: Vier Mieterschutz-Initiativen am 10. Juni in Basel an der Urne

Der Kanton Basel-Stadt stimmt am Sonntag, 10. Juni, über vier Mieterschutz-Initiativen ab. Verlangt werden ein Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum, eine Formularpflicht für die Anfangsmiete, mehr Kündigungsschutz bei Totalsanierungen und bezahlbare Mietgerichtsverfahren.

Basel (sda). Die Initiative „Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)“ zielt per Verfassungsänderung auf renditegetriebene Totalsanierungen: Bei Leerwohnungsbeständen von unter 1,5 Prozent verlangt sie Maßnahmen wie eine Bewilligungspflicht für Renovationen und Umbauten oder für den Abbruch von bezahlbaren Wohnungen. In Basel lag die offizielle Leerwohnungsquote zuletzt (Mitte 2017) bei 0,5 Prozent.

Das Kantonsparlament hatte diese 2016 vom Mieterverband (MV) im Dreierbündel eingereichte Initiative für nur teilweise rechtsgültig erklärt und eine kurze Passage zu Kündigungen gestrichen. Mit letzterer hatte eine knappe bürgerliche Mehrheit das Bundesrecht geritzt gesehen. Das kantonale Verfassungsgericht hob die Streichung später jedoch auf.

Die MV-Initiative „Mieterschutz beim Einzug (Ja zu bezahlbaren Neumieten)“ verlangt, dass Vermieter neuen Mietern ein Formular zur bisherigen Miete abgeben müssen, wenn die Leerwohnungsquote 1,5 Prozent oder weniger beträgt. Erhöhungen der Wohnungsmiete wären auf diesem Formular zu begründen.

Diese Änderungen im kantonalen Einführungsgesetz zum Schweizer Zivilgesetzbuch sollen massive Aufschläge des Mietzinses bei Mieterwechseln bekämpfen.

Formularpflicht-Transparenz

2015 hatte der Bundesrat die Formularpflicht schweizweit einführen wollen, was dann aber National- und Ständerat ablehnten. In der Folge wurden in mehreren Kantonen ähnliche Begehren lanciert. Eine solche Formularpflicht gibt es in Zürich bereits. In Luzern ist ein Volksbegehren mit dieser Forderung am 17. April eingereicht worden.

Die dritte MV-Initiative „Mieterschutz am Gericht (Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)“ will bei Mietstreitigkeiten am Zivil- und Appellationsgericht die Gebühren auf maximal 500 Franken begrenzen und Parteientschädigungen ausschließen.

Die Anpassung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren soll auch weniger Vermögenden erlauben, sich zu wehren.

Die vierte Initiative „Recht auf Wohnen“ stammt nicht vom MV, sondern von einer Gruppierung. Sie will in der Kantonsverfassung das Recht verankern, dass alle in Basel-Stadt wohnhaften und angemeldeten Personen zu einem tragbaren Mietzins ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum finden sollen.

Umstrittener Rechtsanspruch

Gemäß der Initianten soll eine Wohnung nicht mehr als einen Drittel des Haushaltseinkommens kosten.

Damit stünde der Kanton in der Pflicht, das Recht mittels geeigneter Maßnahmen zu sichern – die Initiative benennt diese nicht. Einer knappen bürgerlichen Mehrheit des Parlament ging dies zu weit, so dass sie die Initiative direkt und ohne Empfehlung an die Urne brachte – ohne Debatte zu einer Regierungs-Stellungnahme wurde auch kein Gegenvorschlag möglich.

Alle vier Mieterschutz-Volksbegehren waren im Parlament mit fast gleich großen Rechts- und Links-Blöcken diskutiert worden. Während die Linke mit Verweis auf Wohnungsnot und Gentrifizierung mehr Schutz sinnvoll findet, fürchtet die Rechte Eingriffe ins Eigentum, mehr Rechtsstreitigkeiten sowie Mehrkosten, wie in den Diskussionen deutlich wurde.

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