Die Anpassung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren soll auch weniger Vermögenden erlauben, sich zu wehren.
Die vierte Initiative „Recht auf Wohnen“ stammt nicht vom MV, sondern von einer Gruppierung. Sie will in der Kantonsverfassung das Recht verankern, dass alle in Basel-Stadt wohnhaften und angemeldeten Personen zu einem tragbaren Mietzins ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum finden sollen.
Umstrittener Rechtsanspruch
Gemäß der Initianten soll eine Wohnung nicht mehr als einen Drittel des Haushaltseinkommens kosten.
Damit stünde der Kanton in der Pflicht, das Recht mittels geeigneter Maßnahmen zu sichern – die Initiative benennt diese nicht. Einer knappen bürgerlichen Mehrheit des Parlament ging dies zu weit, so dass sie die Initiative direkt und ohne Empfehlung an die Urne brachte – ohne Debatte zu einer Regierungs-Stellungnahme wurde auch kein Gegenvorschlag möglich.
Alle vier Mieterschutz-Volksbegehren waren im Parlament mit fast gleich großen Rechts- und Links-Blöcken diskutiert worden. Während die Linke mit Verweis auf Wohnungsnot und Gentrifizierung mehr Schutz sinnvoll findet, fürchtet die Rechte Eingriffe ins Eigentum, mehr Rechtsstreitigkeiten sowie Mehrkosten, wie in den Diskussionen deutlich wurde.