Das Bezirksgericht habe das Urteil einstimmig gefällt, hieß es bei der Urteilseröffnung am frühen Mittwochabend. Das Gericht verurteilte den Mann auch wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Er kassierte dafür eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Vom Vorwurf der Drohung wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, er werde in Berufung gehen. „Wir mussten aufgrund von Indizien entscheiden“, sagte die Gerichtspräsidentin: „Das Opfer ist tot.“ Zum Angeklagten sagte die Gerichtspräsidentin: „Sie konnten sich nicht mehr erinnern, und es gibt sonst keine Zeugen.“ Das Gericht gehe jedoch davon aus, dass der Sachverhalt weitgehend so gewesen sei, wie er von der Staatsanwaltschaft dargestellt wurde. Laut Urteil des Bezirksgerichts hatte der 56-jährige Schweizer am 12. Februar 2022 in Spreitenbach einen 74-jährigen Deutschen durch 15 Stichwunden plus einige Schnittverletzungen getötet. Die Stiche waren laut Gerichtsmedizin wuchtig ausgeführt, mehrere waren für sich allein tödlich. Rippen wurden durchtrennt sowie mehrere Organe und Blutgefäße verletzt. Der nur mit einem T-Shirt bekleidete Mann verblutete am Boden.
Das Motiv war Eifersucht: Er sah den anderen Mann als Rivalen um die Liebe einer Frau. Die Bluttat geschah in der Parterre-Wohnung der Frau, die zum Zeitpunkt der Tat nicht zu Hause war. Der Mann hatte nach eigenen Angaben seit einigen Jahren eine Beziehung mit einer Frau, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Am Tag vor der Tat hatte sie ihm mitgeteilt, sie könne ihn nicht treffen – sie sei nicht allein und werde sich später melden. Als er zu ihrer Wohnung in Spreitenbach fuhr, sah er sie zu einem Mann in ein Auto steigen. Am nächsten Morgen drang der Schweizer in die Wohnung der Frau ein. Wie er wusste, war sie da bereits zur Arbeit in einem Möbelhaus gefahren.