Basel Mörder muss hinter Gitter

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Der Staatsanwalt hatte für den Täter wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren gefordert. Foto:  

Das Bezirksgericht Baden hat einen 56-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Das Bezirksgericht Baden hat einen 56-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Schweizer erstach im Februar 2022 in Spreitenbach AG mit einem Messer einen 74-Jährigen, in dem er einen Rivalen um die Liebe zu einer Frau sah.

Das Bezirksgericht habe das Urteil einstimmig gefällt, hieß es bei der Urteilseröffnung am frühen Mittwochabend. Das Gericht verurteilte den Mann auch wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Er kassierte dafür eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Vom Vorwurf der Drohung wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, er werde in Berufung gehen. „Wir mussten aufgrund von Indizien entscheiden“, sagte die Gerichtspräsidentin: „Das Opfer ist tot.“ Zum Angeklagten sagte die Gerichtspräsidentin: „Sie konnten sich nicht mehr erinnern, und es gibt sonst keine Zeugen.“ Das Gericht gehe jedoch davon aus, dass der Sachverhalt weitgehend so gewesen sei, wie er von der Staatsanwaltschaft dargestellt wurde. Laut Urteil des Bezirksgerichts hatte der 56-jährige Schweizer am 12. Februar 2022 in Spreitenbach einen 74-jährigen Deutschen durch 15 Stichwunden plus einige Schnittverletzungen getötet. Die Stiche waren laut Gerichtsmedizin wuchtig ausgeführt, mehrere waren für sich allein tödlich. Rippen wurden durchtrennt sowie mehrere Organe und Blutgefäße verletzt. Der nur mit einem T-Shirt bekleidete Mann verblutete am Boden.

Das Motiv war Eifersucht: Er sah den anderen Mann als Rivalen um die Liebe einer Frau. Die Bluttat geschah in der Parterre-Wohnung der Frau, die zum Zeitpunkt der Tat nicht zu Hause war. Der Mann hatte nach eigenen Angaben seit einigen Jahren eine Beziehung mit einer Frau, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Am Tag vor der Tat hatte sie ihm mitgeteilt, sie könne ihn nicht treffen – sie sei nicht allein und werde sich später melden. Als er zu ihrer Wohnung in Spreitenbach fuhr, sah er sie zu einem Mann in ein Auto steigen. Am nächsten Morgen drang der Schweizer in die Wohnung der Frau ein. Wie er wusste, war sie da bereits zur Arbeit in einem Möbelhaus gefahren.

Der deutsche Mann wurde vom Eindringling überrascht. Der Beschuldigte ging laut Anklage unvermittelt mit einem mitgebrachten Messer auf ihn los. Der Staatsanwalt hatte für den Täter wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren gefordert. Er sprach von einer skrupellosen Ausführung der Tat. Der Verteidiger plädierte auf Notwehr. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken. Laut Verteidigung ist es unbestritten, dass das Opfer durch die Hand des 56-Jährigen gestorben sei.

Der Verurteilte sagte während des zweitägigen Prozesses aus, er könne sich an den Ablauf der Bluttat nicht erinnern. An jenem Morgen sei er unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden. Er habe nur noch einzelne Bilder vor sich. Er sehe den Mann etwa mit erhobenem Arm vor sich und höre ihn sagen: „Du kannst die haben“. Der Täter wies selbst drei Stichverletzungen auf – sie waren weniger tief und nicht lebensgefährlich. Ausgeführt worden waren sie mit dem Messer, das der Tote beim Eintreffen der Polizei in der Hand gehalten hatte. Der Anklage zufolge hatte sich der Täter die Verletzungen selbst zugefügt. Die Polizei fand zwei Messer, Kampfspuren gab es keine.

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