Ein Compliance-Problem, also eine Schwierigkeit in Bezug auf die Regeltreue, sieht die Oberaufsichtskommission bei der Neubesetzung der Stelle des Stadtreinigungsleiters: Das Bau- und Verkehrsdepartement hatte die Stelle nicht ausgeschrieben, weil eine eindeutig geeignete Nachfolge bereit gestanden habe. Trotz gesetzlicher Ausnahmeklausel sei die GPK davon „befremdet“. Der Verzicht auf eine Ausschreibung lasse insbesondere bei Kaderstellen an der Unabhängigkeit des Entscheidprozesses zweifeln.
Störfallvorsorge wird ebenfalls angemahnt
Die seit 2013 laufende Überprüfung sämtlicher Funktionen der kantonalen Verwaltung, respektive die neue Lohnsystematik, hat die GPK ebenfalls beschäftigt. Mehr als 80 Prozent der Stellenbeschreibungen mussten überarbeitet werden. 825 Betroffene oder 66 Prozent haben laut GPK-Bericht Einsprache erhoben. Bis zum kommenden Jahr solle alles geklärt sein.
Laut einer Schätzung des Finanzdepartementes summieren sich die potenziellen jährlichen Mehrkosten dieser Einsprachen beim Kanton auf rund 4,8 Millionen Franken, bei den Basler Verkehrs-Betrieben auf 270 000 Franken. Rückstellungen für die Lohnklagen beliefen sich bis 2016 auf 3,28 Millionen.
Druck macht die GPK zur Störfallvorsorge, konkret den gefährlichen Chlor-Transporten auf der Schiene, etwa beim Badischen Bahnhof. Die verlangte Temporeduktion auf 40 Kilometer pro Stunde solle wegen des „Schadenpotenzials“ nicht erst nach langwierigen Abklärungen kommen; die Regierung müsse sie einfordern.