Basel Mutmaßlicher Schütze steht vor Gericht

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Ein Doppelmord im Basler Drogenmilieu beschäftigt die Basler Justiz Foto: pixabay

Im Prozess um einen Doppelmord in Basel im albanischen Drogenmilieu bestreitet der Angeklagte seine Beteiligung am Verbrechen. Einer der Täter wurde bereits zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren dauert vier Tage.

Der Angeklagte im Basler Doppelmordprozess und der bereits verurteilte und als Zeuge geladene Mittäter haben sich am Montag vor dem Basler Strafgericht gegenseitig belastet. Der im verbrecherischen albanischen Drogenmilieu verortete Prozess fand unter Sicherheitsmaßnahmen statt.

Mann war vorbestraft

Auf der Anklagebank saß ein international mehrfach wegen Drogendelikten vorbestrafter Albaner. In Basel muss er sich wegen eines im März 2017 begangenen Doppelmords innerhalb des Milieus verantworten. Der 53-jährige Angeklagte wies aber eine direkte Schuld an den tödlichen Schussabgaben im bei der albanischen Community beliebten Café 56 von sich. Er belastete den wegen einer Beteiligung an der Mordtat bereits zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten 48-jährigen Mittäter.

Er selber habe die Tat lediglich als Unbeteiligter mitbekommen, sagte der Angeklagte vor Gericht. So habe er gehört, dass nach Streitereien im Lokal hinter seinem Rücken Schüsse abgegeben worden seien, worauf er sich auf den Boden geworfen habe, sagte er. Als er das Lokal fluchtartig verlassen habe, seien weitere Schüsse gefallen. Der Mittäter sei nach der Tat zu ihm ins Auto gestiegen und habe ihm die Tat gestanden, sagte der Angeklagte weiter. Ganz anders die Aussagen des als Zeugen geladenen Mittäters. Dieser behauptete, dass der Angeklagte ihn wegen nicht beglichener Geldschulden aus dem Drogenhandel zu einem Drohauftritt mit vermeintlicher Schreckschussmunition aufgeboten habe.

Waffe nicht auffindbar

Weil er ihm einen Gefallen geschuldet habe, sei er mitgegangen – aber ohne zu wissen, dass die vom Angeklagten getragene Waffe mit scharfer Munition geladen gewesen sei. Gemeinsam hätten sie das Kleinbasler Lokal betreten und es nach kurzer Zeit wieder verlassen. Das dauerte lediglich 17 Sekunden, was in einem polizeilichen Video des Eingangsbereichs des überwachten Lokals zu sehen war. Er sei bei der ersten Schussabgabe des Angeklagten erschrocken und habe sich „verarscht“ gefühlt, als er merkte, dass der Angeklagte mit scharfer Munition geschossen habe.

Zwei Sachverständige aus dem Forensischen Institut Zürich sagten, dass ihren Untersuchungen zufolge sämtliche fünf abgegebenen Schüsse aus derselben Waffe stammten. Von Schreckschussmunition war nicht die Rede, von den beiden Waffen fehlt jede Spur.

Der als Zeuge anwesende Mittäter hatte sich einen Tag nach der Tat in Basel der Polizei gestellt und die Tat gestanden - das Geständnis aber später widerrufen.

Geständnis widerrufen

Vor Gericht sagte aus, dass er zu diesem Geständnis genötigt worden sei und er aus Sorge um seinen Bruder darauf eingestiegen sei. Dieser sei inzwischen gestorben, so dass er keine Rücksicht mehr zu nehmen brauche. Er wurde 2018 in einem separaten Verfahren bereits wegen mehrfachen Mordes sowie versuchten Mordes und Gefährdung des Lebens zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und 15 Jahren Landesverweis verurteilt.

Dieses Urteil hatte er vergeblich bis vors Bundesgericht weitergezogen. Der heute vor Gericht sitzende Angeklagte war 2018 in Holland verhaftet und wegen Kokainhandels zu einer 44-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, bevor er nach Basel verfrachtet wurde.

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