Basel. Entsprechend wird das kantonale Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen (BIV) angepasst. Dies ermöglicht in Zukunft zusätzliche Konzerte und Veranstaltungen im Freien. Mit dem neuen kantonalen Übertretungsstrafgesetz wurde unter anderem die offizielle Nachtruhe um eine Stunde gekürzt. Sie gilt von Montag bis Samstag von 23 bis 7 Uhr. Die ganztägige Ruhezeit an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen wurde beibehalten. Von der verkürzten Nachtruhe werden Veranstaltungen profitieren, die vor 23 Uhr stattfinden. Dies geschieht im Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen (BIV) rein rechnerisch, indem die Dichte der Anwohner in den Stunden von 18 bis 23 Uhr geringer gewichtet wird. Damit werden vor 23 Uhr zusätzliche Veranstaltungen möglich sein.
Die vom Großen Rat im Mai vergangenen Jahres beschlossene Aufstufung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans (LESP) Innenstadt hat ebenfalls Auswirkungen auf den Lärmschutz, da die Empfindlichkeitsstufe (ES) das Lärmkontingent direkt beeinflusst. Von dieser Änderung betroffen sind der Untere und Obere Rheinweg sowie der Theodorskirchplatz. Aufgrund der Aufstufung von der ES II in die ES III sind dort künftig deutlich mehr Veranstaltungen möglich als bisher. Für alle anderen Veranstaltungsplätze in der Innenstadt hat sich die Empfindlichkeitsstufe nicht geändert.