Staatsanwältin Barbara Loppacher beantragte die lebenslängliche Verwahrung, auch wenn eine wichtige Voraussetzung dafür nicht gegeben scheint. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass zwei psychiatrische Gutachter unabhängig voneinander eine dauerhafte Untherapierbarkeit des Beschuldigten feststellen. Das haben die beiden am Dienstag befragten Experten aber nicht getan (wir berichteten). Beide sahen den 34-jährigen Schweizer als therapiefähig, wenn auch ein Erfolg nicht garantiert sei, und eine Behandlung sicher lange Jahre dauern müsste. Eine dauerhafte Untherapierbarkeit verneinten beide. Ebenso einig waren sie sich darin, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, wenn nichts unternommen werde.
Bei der Frage nach psychischen Störungen, die direkt mit den Delikten zusammenhängen, unterschieden sich die Gutachter in mehreren Punkten. Hier hakte Loppacher ein. Eine Therapierbarkeit müsse nur dort vorhanden sein, wo eine solche ursächliche Störung vorliege, argumentierte sie. Die Tötungen als schwerste Delikte könnten nicht auf eine konkrete psychische Störung zurückgeführt werden, die behandelt werden könnte, so Loppacher. Also sei der Beschuldigte nicht therapierbar.