In der von den Gremien der vier betroffenen Landkreise verfassten Stellungnahme wird unter anderem auf das „Primat der Sicherheit“ verwiesen, das heißt, der schlussendliche Standort für das Tiefenendlager solle größtmögliche Sicherheit bieten.
Sicherheit muss an erster Stelle stehen
In der Stellungnahme, welche dem Schweizerischen Bundesamt für Energie (BFE) vorgelegt wurde, heißt es: „Wir waren und sind bereit, die Lasten einer grenznahen Tiefenlagerung zu tragen.“ Zugleich fordern die Landkreise Transparenz.
Gleiches ist von Schweizer Seite zu vernehmen. So heißt es auch in der gestern veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrats Aargau: „Sicherheit kann und darf nicht verhandelt werden.“ Den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt und die im Zusammenhang mit der geologischen Tiefenlagerung zusammenhängenden Sorgen und Ängste der Bevölkerung nimmt der Regierungsrat „sehr ernst“.
Trotz der Ablehnung gibt sich dieser gewillt, im Standortverfahren „konstruktiv mitzuarbeiten“. Voraussetzung dafür sei die konsequente Einbeziehung des Kantons „in einem nachvollziehbaren, fairen, glaubwürdigen und transparenten Verfahren“, heißt es in der mehr als 30 Seiten zählenden Stellungnahme an das BFE.
In der derzeit laufenden Etappe 2 des Verfahrens ist die Anzahl der möglichen Standorte für ein Atomendlager auf drei reduziert worden. Bei der Etappe 3 des Sachplanverfahrens komme den Standortkantonen eine immer wichtiger werdende Rolle zu. Bis aber ein Standort für das Atomendlager gefunden ist, wird es ohnehin noch seine Zeit dauern: So ist mit einer Umsetzung frühestens im Jahr 2030 zu rechnen.