Basel Noch keine Einigung in Sicht

Die Oberbadische
Die Bergung des Kiesschiffs „Merlin“, das im August 2014 kenterte, kostete rund 340 000 Franken. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Verfahren: Kantonsgericht muss Havarie der „Merlin“ nochmals aufnehmen

Basel (sda). Der Streit um Sicherungs- und Bergungskosten nach der Havarie eines Kiesschiffes auf dem Rhein bei Basel im August 2014 wird vor dem Baselbieter Kantonsgericht weiterverhandelt. Der Schiffseigner hat vom Widerrufsrecht zum gerichtlichen Vergleich Gebrauch gemacht.

Dieser Schritt sei erfolgt, weil der Vergleich Schadensersatzforderungen des Eigners Schweizer Wasserbau AG gegenüber den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) nicht beinhaltet habe, sagte ein Vertreter der Schweizer Wasserbau aus Birsfelden gestern der Nachrichtenagentur sda. Diese Forderungen würden rund eine Million Franken betragen. Gestritten wird in erster Linie um Sicherungs- und Bergungskosten von insgesamt rund 340 300 Franken.

Das Kiesschiff „Merlin“ war am 4. August 2014 außer Kontrolle geraten und auf dem Rhein gekentert. Unterhalb der Dreirosenbrücke kollidierte es rheinabwärts treibend mit einem Passagierschiff. Als die beiden Schiffe zusammenstießen, wurde ein weiteres Passagierschiff in Mitleidenschaft gezogen. Verletzt wurde niemand.

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