Pornografie hergestellt
Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zwar zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Es verhängte auch eine Buße von 4500 Franken. Das Bezirksgericht sah jedoch von einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot ab. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil weiter, damit der Mann mit einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot belegt wird. Es handle sich nicht mehr um einen besonders leichten Fall.
Der Fricktaler hatte mehrfach harte Pornografie konsumiert, hergestellt und in den Verkehr gebracht. Die Videos zeigten auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Tieren. Das vom Obergericht ausgesprochene Tätigkeitsverbot hat zur Folge, dass der Mann nicht mehr in seinem erlernten und bisher angestammten Beruf arbeiten kann. Zweifellos bedeute das lebenslängliche Tätigkeitsverbot für den Beschuldigten in seiner Berufswahl und Berufsausübung eine gewisse Härte, schrieb das Obergericht in seinen Erwägungen. Um was für eine Tätigkeit es sich handelt, wurde nicht mitgeteilt.