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Basel Positive Bilanz beim Mieterverband

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Das neue Wohnschutzraumgesetz gilt seit 2022. Foto:  

Seit Einführung des neuen Gesetz gab es kaum Renditesanierungen

Das Inkrafttreten der gesetzlichen Wohnschutzbedingungen ist anderthalb Jahre her. Den Renditesanierungen konnte ein Riegel vorgeschoben werden, wie am Montag an einer Medienkonferenz des Verbands verkündet wurde.

Der Wohnschutz funktioniere, sagte Patrizia Bernasconi, Geschäftsleiterin des Mieterverbands. Seit Inkrafttreten der neuen Wohnschutzbestimmungen im Basler Wohnraumfördergesetz am 28. Mai 2022 und der Einführung der Wohnschutzkommission im November desselben Jahres habe es keine Renditesanierungen und fast keine Massenkündigungen mehr gegeben.

Nur bei den Abbrüchen würden zu lasch Bewilligungen erteilt. Allerdings musste sich die Kommission gemäß den Zahlen des Verbands bislang erst mit zwei Abbrüchen befassen. Auch die Anzahl der umfassenden Verfahren bei größeren Sanierungsvorhaben hielt sich mit vier in Grenzen.

Mehr Fälle waren im Meldeverfahren (29) und beim vereinfachten Verfahren (25) zu behandeln. Unter dem Strich seien 123 Wohnungen vor Renditesanierungen geschützt worden.

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