Der Staatsanwalt sah die aufgeführten Delikte des gewerbsmäßigen Diebstahls, der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Geldwäscherei als klar erwiesen an. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren solle ihr bedingt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken auferlegt werden. Einen Landesverweis erachtete der Staatsanwalt als unverhältnismäßig, weil die Beschuldigte seit ihrem zweiten Lebensjahr in der Schweiz lebe und zu ihrem Heimatland Serbien keinen Bezug mehr habe. Die Privatanklagevertreterin der Fondation Beyeler forderte ihrerseits einen Schadensersatz in Höhe von 899 421 Franken zuzüglich Zins von fünf Prozent.
Es sei nicht möglich, jeden einzelnen deliktmäßigen Griff in die Kasse der Fondation Beyeler aufzuzählen, sagte der Staatsanwalt. Aber bei der Überprüfung der Kontobewegungen der Beschuldigten sei man auf nicht erklärte Bareinzahlungen in Höhe von 25 000 bis 150 000 Franken pro Jahr gestoßen, die sich nur auf diese Quelle zurückführen ließen, zumal diese Einzahlungen nach ihrer Entlassung im Juni 2019 schlagartig ausgeblieben seien.