^ Basel: Rund eine Million abgezweigt - Basel - Verlagshaus Jaumann

Basel Rund eine Million abgezweigt

sda
Rechtlich muss sich die Beschuldigte wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmäßiger Geldwäscherei verantworten. Foto: pixabay

Eine Ex-Kassiererin der Fondation Beyeler in Riehen steht wegen Diebstahls vor Gericht.

Eine an der Museumskasse tätige Frau soll die Fondation Beyeler in Riehen über elf Jahre mutmaßlich um fast eine Million Franken geprellt haben: Am Mittwoch hat am Basler Strafgericht der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der Staatsanwalt sah die aufgeführten Delikte des gewerbsmäßigen Diebstahls, der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Geldwäscherei als klar erwiesen an. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren solle ihr bedingt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken auferlegt werden. Einen Landesverweis erachtete der Staatsanwalt als unverhältnismäßig, weil die Beschuldigte seit ihrem zweiten Lebensjahr in der Schweiz lebe und zu ihrem Heimatland Serbien keinen Bezug mehr habe. Die Privatanklagevertreterin der Fondation Beyeler forderte ihrerseits einen Schadensersatz in Höhe von 899 421 Franken zuzüglich Zins von fünf Prozent.

Es sei nicht möglich, jeden einzelnen deliktmäßigen Griff in die Kasse der Fondation Beyeler aufzuzählen, sagte der Staatsanwalt. Aber bei der Überprüfung der Kontobewegungen der Beschuldigten sei man auf nicht erklärte Bareinzahlungen in Höhe von 25 000 bis 150 000 Franken pro Jahr gestoßen, die sich nur auf diese Quelle zurückführen ließen, zumal diese Einzahlungen nach ihrer Entlassung im Juni 2019 schlagartig ausgeblieben seien.

Bei der Zeugenanhörung hatte zuvor ein ehemaliger Kassenmitarbeiter ausgesagt, dass er 2019 unter seinem Namen abgebuchte Stornierungen von Ticketverkäufen entdeckt habe, die er nicht veranlasst habe. Von der Schrift her, habe er die Angeklagte im Verdacht gehabt. Als zweiter Zeuge bestätigte der ehemalige Aufsichtsleiter des Museums, dass es wegen der Häufung von Notfalltickets weitere Verdachtsmomente gegeben habe. Das sei 2019 bei der Picasso-Ausstellung 20 bis 40 Mal pro Tag der Fall gewesen.

Zu den hohen ungeklärten Bareinzahlungen auf ihr Konto und die hohen Ausgaben etwa für Reisen oder Kleider machte die Angeklagte keine oder nur marginale Aussagen. Auf den Kauf von vier Autos, den sie als Nichtbesitzerin eines Führerscheins getätigt habe, sagte sie, dass sie das Geld für andere vorgeschossen habe.

Die beschuldigte 54-jährige Frau, die als Angestellte der mit dem Ticketverkauf beauftragten ISS Facility Services von 2008 bis 2019 an der Kasse der Fondation tätig war und diese ab 2010 auch leitete, steckte laut Anklageschrift mindestens 986 126 Franken in die eigene Tasche. Dabei habe die Beschuldigte mit Hilfe von Tricksereien, die lange Zeit nicht entdeckt wurden, Eintrittskarten verkauft, ohne diese über die Kasse zu verbuchen.

Des Weiteren habe die Beschuldigte Eintritte doppelt verkauft. Und schließlich habe sie regulär erfolgte Ticketverkäufe nachträglich zum Teil über die Kassencodes ihrer Mitarbeiter storniert und die Beträge der Kasse entnommen. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Umfrage

Bundeswehr

Braucht Deutschland wieder die allgemeine Wehrpflicht?

Ergebnis anzeigen
loading