Aarau - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschränkt der Kanton Aargau die Zahl der Anwesenden in Bars und Clubs auf 50 Personen. Die Maskenpflicht gilt in den Lokalen auch für sitzende Personen.
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Corona: Maximal 50 Personen in Bars erlaubt / 209 neue Fälle
Aarau - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschränkt der Kanton Aargau die Zahl der Anwesenden in Bars und Clubs auf 50 Personen. Die Maskenpflicht gilt in den Lokalen auch für sitzende Personen.
Die Veranstalter von privaten Anlässen müssen im Aargau zudem bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) gestern mitteilte. Diese Regeln gelten heute ab 18 Uhr.
In Unternehmen und bei Freizeitangeboten empfiehlt der Kanton das Maskentragen auch in nichtöffentlichen Innenräumen, wenn der Mindestabstand zwischen Personen über die Dauer einer Viertelstunde (für den Verlauf des ganzen Tages gerechnet) nicht eingehalten werden könne.
Im Aargau sind am Wochenende derweil insgesamt 209 neue Infektionen im dem Coronavirus gemeldet worden. Am Samstag waren es 118 und am Sonntag 91 Fälle. Wie aus den vom Kanton veröffentlichten Daten hervorgeht, befinden sich 231 Infizierte derzeit in Isolation.