Basel Schweiz verschärft Regeln

Die Oberbadische
Die Einreise in die Schweiz wird ab Montag schwieriger. Ausnahmen gibt es aber für Menschen in Grenzregionen. Foto: Archiv

Einreise: Formular notwendig / Ausnahmen für Grenzgänger

Bern/Basel (awp/sda/ads). Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und teurer. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

Der Bundesrat will so verhindern, dass wegen Rückkehrern aus den Herbstferien die Ansteckungen mit dem Coronavirus zunehmen, so wie es nach den Sommerferien passiert ist. Daten der Kontaktverfolgung hätten gezeigt, dass auch Reiserückkehrer zu dieser besorgniserregenden Lage beigetragen hätten, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Demnach müssen alle einreisenden Personen – ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind – das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen. Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, dies tatsächlich getan haben.

Regel im Grenzgebiet

Personen, die in Grenzgebieten leben, werden aber bei einem Grenzübertritt von der Erfassung der Kontaktdaten wie auch von der Testpflicht ausgenommen. Damit trägt der Bundesrat der Tatsache Rechnung, dass in diesen Gebieten ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet. Personen, die in Grenzgebieten leben und geimpft oder genesen sind, dürfen ohne weitere Anforderungen in das Land einreisen.

Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht gelten auch für Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche.

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