Basel Sterbehilfe soll sich beteiligen

Die Oberbadische

Liestal (sda). Sterbehilfeorganisationen sollen sich im Kanton Basel-Landschaft künftig an Verfahrenskosten

Liestal (sda). Sterbehilfeorganisationen sollen sich im Kanton Basel-Landschaft künftig an Verfahrenskosten der Behörden beteiligen müssen – erstmals in der Schweiz. Das Parlament hat gestern einen Vorstoß für eine Gesetzesänderung an die Regierung überweisen.

Der Antragsteller aus SVP-Kreisen verlangt, dass dem Parlament „möglichst rasch“ die entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt wird. In den vergangenen Jahren seien im Zusammenhang mit Sterbezimmern im Baselbiet bei der Polizei und Staatsanwaltschaft hohe Kosten entstanden. Diese müssen bislang von der öffentlichen Hand getragen werden. Mit der beantragten Gesetzesänderung sollen die Organisationen verpflichten werden, „einen angemessenen Anteil“ der durch den Betrieb der Sterbezimmer ausgelösten Kosten zu übernehmen.

Todesfälle in Sterbezimmern gelten als außerordentliche Todesfälle. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Todesart und den Ablauf zu prüfen. Die Abgrenzung zwischen Sterbebegleitung und Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord sowie fahrlässiger Tötung sei oft „heikel“, heißt es im Antrag. Das Parlament hat diesen mit 62 zu 16 Stimmen überwiesen.

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